Zu wenig Personal

Die BDE-Mitgliedsfirmen schlagen Alarm: Die Umweltverwaltung in Baden-Württemberg sei nicht mehr in der Lage zu informieren und zu beraten. Der BDE warnt vor einer Bankrotterkärung des Vollzugs – insbesondere mit Blick auf die bevorstehende Gewerbeabfall-Verordnung.

Klagen über Umweltverwaltung in Baden-Württemberg


Der BDE stellt die Leistungsfähigkeit der Umweltverwaltung in Baden-Württemberg in Frage. Inzwischen sei die Verwaltung personell nicht mehr in der Lage, Fragesteller zu informieren und zu beraten, stellt der Verband fest. Doch gerade im Umweltbereich seien die Regelungen auf einen leistungsfähigen Vollzug angewiesen.

„Von unseren Mitgliedsunternehmen im BDE-Regionalverband Südwest wissen wir, dass die Umweltverwaltung in Baden-Württemberg personell seit langem deutlich schwächer besetzt ist als in den anderen Bundesländern“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. „Da einige der größeren Mitgliedsunternehmen in mehreren Bundesländern arbeiten, kann das auch aus dem direkten Vergleich der Unternehmen belegt und bekräftigt werden. Selbst kleinere Unternehmen, die nur in einigen Kreisen von Baden-Württemberg arbeiten, schildern, dass eine Vielzahl neuer Regelungen eher mit einem Rückgang der Dienstposten einherging.“

Der BDE hat sich deswegen bereits im Frühjahr an Ministerpräsident Winfried Kretschmann gewandt und auf die Vollzugsdefizite hingewiesen. „Die Antwort aus der Staatskanzlei war freundlich und vom Grundsatz aufgeschlossen“, so Kurth. „Jetzt geht es aber darum, auch Butter bei die Fische zu machen. Jetzt zeigt sich, ob es eine grün geführte Landesregierung auch ernst meint, wenn es um praktizierten Umweltschutz geht.“

Kurth warnt vor Bankrotterklärung

Aufgrund der angeblichen Vollzugsdefizite besteht beim BDE die Sorge, dass die Gewerbeabfall-Verordnung „die Umweltverwaltung endgültig überfordern wird“. „Wir stehen unmittelbar vor dem Inkrafttreten der novellierten Gewerbeabfall-Verordnung am 01.08. Die aktuell noch gültige Gewerbeabfall-Verordnung ist praktisch nicht vollzogen worden. Es wäre im Lichte dieser schlechten Erfahrung eine Bankrotterklärung, wenn sich dies so wiederholen sollte“, warnt Kurth.

Der BDE-Präsident kündigte an, dass der BDE den Vollzug der Novelle zu einem Schwerpunkt seiner Verbandsarbeit machen werde. „Die Kreislaufwirtschaft ist in besonderem Maße auf Weichenstellungen durch den Gesetz- und Verordnungsgeber angewiesen. Umso bedauerlicher wäre es, wenn es die entsprechenden Regelungen zwar gibt, diese aber durch zu schwach besetzte Verwaltungen ins Leere zu laufen drohen.“

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