Thermische Verwertung

Nehlsen-Vorstand Peter Hoffmeyer wünscht sich eine CO2-Abgabepflicht für Müllverbrennungsanlagen, um das Recycling zu forcieren. Doch der Aachener Professor Peter Quicker warnt: eine solche Abgabe könnte kontraproduktiv wirken. Die MVA-Abwärme sollte vielmehr als klimaneutral eingestuft werden.

Klimaneutrale MVA-Abwärme?


Peter Hoffmeyer war am vergangenen Donnerstag nach Köln gekommen, um über die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft in der neuen Legislaturperiode zu sprechen. Die Veranstalter der Kölner Abfalltage hatten ihn als Vertreter der privaten Entsorgungswirtschaft eingeladen. Er sollte darüber zu sprechen, welche Erwartungen er habe und welchen Reformbedarf er sehe.

Das tat der Nehlsen-Vorstand auch. Im Gepäck hatte Hoffmeyer drei Forderungen. Erstens, die konsequente Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung hinsichtlich eines konsequenten Recyclings. Zweitens, die Umsetzung des Verpackungsgesetzes mit der Prüfung der Recyclingsfähigkeit der in Umlauf gebrachten Verpackungen. Und drittens, die Einbindung der Müllverbrennungsanlagen in eine CO2-Abgabepflicht, um über wirtschaftlichen Druck das Recycling zu forcieren.

Der Abfall gehe in der Regel den günstigsten Weg, begründete Hoffmeyer den dritten Punkt. Wenn man das Recycling fördern möchte, dann müsste man Müllverbrennungsanlagen mit einer CO2-Abgabe belasten. Dadurch, so Hoffmeyer, könnte man dem Ziel einer Circular Economy ein Stück näherkommen.

Abwärme als klimaneutral einstufen

Doch der Widerspruch folgte prompt. Der Aachener Abfallwirtschaftsprofessor Peter Quicker, einer der Initiatoren der Kölner Abfalltage, hielt dagegen. Mit der Forderung nach einer CO2-Abgabepflicht sei Hoffmeyer auf dem Holzweg, sagte er.

Denn schließlich sei es das Ziel, den Strom- und Wärmemarkt eines Tages aus rein erneuerbaren Quellen zu speisen. Eine CO2-Abgabe würde dazu führen, dass Strom und Wärme aus der Müllverbrennung eine zusätzliche CO2-Belastung mit sich bringen würde. Folglich würde der Müllverbrennung der Zugang zum Strom- und Wärmemarkt versperrt.

Quicker plädiert daher für das Gegenteil: Restabfall sollte eigentlich als klimaneutral eingestuft werden oder zumindest sollte diese Einstufung für die Abwärme aus der Müllverbrennung gelten. Denn die Abwärme sei aufgrund des Verbrennungsprozesses ja schon vorhanden. Im Übrigen sei die Schweiz diesen Weg schon gegangen. Dort bezeichne das Schweizer Umweltbundesamt die Abwärme grundsätzlich als klimaneutral, auch die Abwärme aus Kehrrichtverbrennungsanlagen.

Hoffmeyer widersprach nicht direkt, sagte jedoch, dass seine Forderung einen anderen Ursprung habe. Demnach liegt sein Fokus nicht auf dem Strom- oder Wärmemarkt, sondern auf dem Recyclingmarkt. Er sehe die CO2-Abgabe als Lenkungsinstrument, betonte er. Im Zweifelsfall auch auf Zeit, bis das Recycling hinreichend etabliert sei.

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