CDU und SPD finden Kompromiss

Es ist vollbracht: Die Regierungskoalition hat sich auf Eckpunkte für ein Wertstoffgesetz geeinigt. Geklärt sind auch die strittigen Fragen zur Zuständigkeit der Kommunen bei der Wertstofferfassung.

Koalition einigt sich auf Wertstoffgesetz


Die zuständigen Berichterstatter von CDU und SPD haben sich heute auf Eckpunkte für das geplante Wertstoffgesetz verständigt. „Wir haben mit der heutigen Einigung über gemeinsame Eckpunkte den Weg für ein modernes Wertstoffgesetz freigemacht. Dieses wird ein Meilenstein für mehr Umweltschutz und Ressourcenschonung sein“, zeigen sich die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött, und der zuständige Berichterstatter, Thomas Gebhart, zufrieden.

Künftig sollen Verpackungen gemeinsam mit anderen Haushaltsabfällen aus Metall und Kunststoff gesammelt werden, betonen die beiden CDU-Politiker. Ob die Wertstoffe im gelben Sack, in einer Wertstofftonne oder auf einem Wertstoffhof erfasst werden, entscheide die Kommune. Wie es weiter heißt, soll die Sammlung der Wertstoffe über Ausschreibungen vergeben werden. „Das Entsorgungssystem bleibt wettbewerblich organisiert, um eine effiziente Entsorgung zu niedrigen Kosten zu gewährleisten.“

Im Einzelnen haben sich die Berichterstatter auf folgende Eckpunkte geeinigt, die nun als Arbeitsgrundlage für den angekündigten Arbeitsentwurf dienen sollen:

  • Erweiterung der bestehenden Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber auf stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbunden
  • Ökologisch anspruchsvolle Verwertungsanforderungen durch höhere, dynamische Recyclingquoten und nach Recycling-Fähigkeit gestaffelte Lizenzentgelte
  • Gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen
  • Errichtung einer zentralen Stelle mit umfangreichen Kontrollbefugnissen zur Stabilisierung des Entsorgungssystems
  • Stärkung der Kommunen als direkte Ansprechpartner vor Ort. Das umfasst die Möglichkeit zur Festlegung der Struktur der Sammlung, die Festlegung von Vorgaben für die Abstimmung mit den dualen Systemen und die Möglichkeit der Anschaffung eigener Behälter für die Wertstoffsammlung. Diese Regelung dürfe aber nicht zu unzulässigen Wettbewerbsverzerrungen führen, heißt es.
  • Fortsetzung des wettbewerblich organisierten Systems der Entsorgung
  • Bestandsschutzregelungen für getätigte private und öffentliche Investitionen

Der Systembetreiber DSD begrüßte in einer ersten Stellungnahme die erzielte Einigung. Entscheidend sei nun, das Gesetzgebungsverfahren unverzüglich einzuleiten, um in dieser Legislaturperiode eine verbindliche Regelung zu schaffen, betont DSD. Dabei sollten im Gesetz ambitioniertere Ziele verankert werden, um die Ressourceneffizienz weiter zu erhöhen und das Recycling von Wertstoffen deutlich auszubauen.

BDE-Präsident Peter Kurth erklärte, dass der Verband die Verständigung auf höhere Recyclingquoten, die Erweiterung der Produktverantwortung und das Bekenntnis zu einer Zentralen Stelle begrüße. Allerdings sollte die Zentrale Stelle zwingend alle beteiligten Kreise angemessen berücksichtigen.

Kritik übt Kurth jedoch an der Ausgestaltung der kommunalen Einflussmöglichkeiten. „Die weitgehenden Durchgriffsrechte der Kommunen auf die private Wirtschaft wie beispielsweise die Behältergestellung sind überflüssig, bürokratisch und wirtschaftsfeindlich und gefährden die erfolgreiche Umsetzung der Produktverantwortung.“

Der bvse bezeichnet das Eckpunktepapier in einer ersten Reaktion als „echten Fortschritt“. Nun keime doch noch Hoffnung auf, dass ein Wertstoffgesetz in dieser Legislaturperiode Wirklichkeit werden könnte. „Wir fordern jetzt bei allen Beteiligten in Regierung, Bundestag und Bundesrat konstruktive und zielführende Beratungen ein“ erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Wir wollen ein Wertstoffgesetz. Aber nicht irgendwann, sondern jetzt. Und wir wollen nicht irgendein Wertstoffgesetz, sondern ein Gesetz, das das Recycling und die Recycling- und Entsorgungsunternehmen stärkt und nicht schwächt.“ Es könne nicht sein, dass diejenigen, die die Arbeit machen, außen vor bleiben. Insofern müsse auch die Recycling- und Entsorgungswirtschaft adäquat in der Zentralen Stelle eingebunden sein.

 

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