Neue Recyclingziele der EU

Die Kommission hat heute beschlossen, die EU-weiten Recyclingziele zu erhöhen. Rat und Parlament müssen noch zustimmen. Geplant ist auch ein Deponieverbot.

Kommission plant Übergang in Kreislaufwirtschaft


Nun ist es offiziell: Die EU-Kommission will das Recycling in den Mitgliedstaaten forcieren und hat dazu höhere Recyclingvorgaben für verschiedene Abfallfraktionen beschlossen. Geplant ist auch ein Deponierungsverbot. Wie aus dem Kommissionspapier „Towards a Circular Economy“ hervorgeht, sollen die Vorgaben teilweise gestaffelt eingeführt und bis 2030 umgesetzt werden. Im Einzelnen hat sich die Kommission auf die Vorgabe folgender Ziele verständigt:

  • Für Siedlungsabfälle soll die Recyclingquote auf 70 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden.
  • Die Recyclingquote für Verpackungsabfälle soll ab 2020 auf 60 Prozent erhöht werden. Ab 2025 soll dann eine Quote von 70 Prozent gelten, ab 2030 schließlich 80 Prozent.
  • Für Papier und Pappe soll ab 2025 eine Recyclingquote von 90 Prozent gelten.
  • Die gleiche Quote (90 Prozent) ist für Eisen, Aluminium und Glas geplant, allerdings erst ab 2030.
  • Für Kunststoffe ist ebenfalls ab 2030 eine Quote von 60 Prozent vorgesehen.
  • Für Holz will die Kommission eine Recyclingquote von 80 Prozent vorschreiben.
  • Das Deponierungsverbot soll ab 2025 zunächst für recycelbare Abfälle gelten. Ab 2030 soll die Deponierung dann vollständig untersagt werden.

Für die Berechnung der Recyclingquoten will die Kommission einen Output-bezogenen Ansatz einführen, wonach nur noch jene Menge als recycelt gilt, die am Ende auch als Sekundärrohstoff zur Verfügung steht. Die Erfüllung aller neuen Zielvorgaben würde 580.000 neue Arbeitsplätze schaffen, Europa wettbewerbsfähiger machen und die Nachfrage nach teuren und knappen Ressourcen verringern, hofft die Kommission.

Vereinfachung des Abfallrechts

Um den Weg dorthin zu ebnen, verspricht die Kommission eine Vereinfachung des Abfallrechts. Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten soll ferner verstärkt werden, um eine bessere Umsetzung zu gewährleisten. Für bestimmte Abfallströme wie Meeresabfälle, Phosphor, Bau-und Abbruchabfälle sowie Lebensmittel- und Kunststoffabfälle soll „maßgeschneiderte Konzepte“ umgesetzt werden. Ein Schlüsselinstrument für die Erreichung aller Ziele ist aus Sicht der Kommission die erweiterte Produktverantwortung. Hierfür sollen „Mindestbetriebsbedingungen“ für entsprechende Programme festgelegt werden.

Eurostat; Statista
Eurostat; Statista

Mit den neuen Vorgaben will die Kommission den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft ermöglichen. Es gehe um einen grundlegenden Umbau von einer Linear- zu einer Kreislaufwirtschaft, heißt es. Wenn Materialien über eine längere Zeit mit besserer Effizienz produktiv verwendet und wiederverwendet werden können, werde dies auch die Wettbewerbsfähigkeit der EU auf dem Weltmarkt stärken.

„Wir leben mit Linearwirtschaftssystemen, die aus dem 19. Jahrhundert in das 21. Jahrhundert mit Schwellenländern, Millionen von neuen Verbrauchern aus der Mittelschicht und miteinander vernetzten Märkten überliefert wurden“, erklärte EU-Umweltkommissar Janez Potočnik. „Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft ist nicht nur möglich, er ist auch profitabel. Aber das bedeutet nicht, dass er ohne die richtigen politischen Weichenstellungen stattfinden wird. Bei den Zielvorgaben für 2030, die wir vorschlagen, geht es darum, heute tätig zu werden, um den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen und die damit verbundenen Geschäfts- und Beschäftigungsmöglichkeiten zu nutzen.“

Die für Forschung, Innovation und Wissenschaft zuständige EU-Kommissarin Máire Geoghegan-Quinn erklärte, dass Forschung und Innovation der Schlüssel zum Erfolg für die Kreislaufwirtschaft seien. „Deshalb schlagen wir heute ein gemeinsames Vorgehen vor. Neben einem flankierenden Rechtsrahmen wird auch unser neues Programm Horizont 2020 das nötige Knowhow besteuern, um in der EU eine ressourcenschonende, grüne und wettbewerbsfähige Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß zu gestalten.“

„Herzstück“ eines Gesamtpakets

Grundlagen einer größeren Effizienz sind nach Meinung der Kommission ein innovatives Design, leistungsfähigere und langlebigere Produkte, bessere Produktionsverfahren und technische Fortschritte, durch die Abfälle zu Ressourcen werden. Dazu gehören besser miteinander verknüpfte Politikbereiche, eine intelligente Regulierung und die aktive Unterstützung durch Forschung und Innovation. Außerdem schlägt die Kommission vor, die Ressourcenproduktivität auf Grundlage des BIP/Rohstoffverbrauchs zu messen und bei der bevorstehenden Überprüfung der Strategie Europa 2020 eine Verbesserung um 30 Prozent bis 2030 als mögliches Kernziel in Betracht zu ziehen.

Die Kommission versteht die neuen Recyclinganstrengungen als „Herzstück“ eines Gesamtpaktes, um eine neue Agenda für Ressourceneffizienz für die kommenden Jahre einzuleiten. Neben die neuen Zielvorgaben wurde gleichzeitig auch eine Initiative für grüne Beschäftigung, ein grüner Aktionsplan für kleine und mittständische Unternehmen sowie eine Initiative zur Steigerung der Ressourceneffizienz im Bausektor angenommen

Die Legislativvorschläge werden nun an den Rat und das Europäische Parlament weitergeleitet. Die Vorschläge betreffen im Wesentlichen die Abfallrahmenrichtlinie, die Deponierichtlinie und die Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie.

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