Beteiligung an Vorhaltekosten

Nach dem Entwurf zur Gewerbeabfallverordnung muss jeder Betrieb eine kommunale Restmülltonne führen. Das sei angemessen, betont der Kommunalverband VKU. Er fordert den Ausbau der hochwertigen Verwertung von Gewerbeabfällen.

„Kommunale Pflicht-Restmülltonne ist angemessen“


Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich den Entwurf zur Neufassung der Gewerbeabfallverordnung. „Das, was die privaten Haushalte in Deutschland seit vielen Jahren erfolgreich praktizieren, ist für viele Gewerbebetriebe leider noch ein Fremdwort: Die Trennung und das Recycling ihrer Abfälle. Es ist daher sehr zu begrüßen, dass sich das Umweltministerium nun mit der Novelle der Gewerbeabfallverordnung des Themas annimmt“, erklärt VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Nach dem Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) sollen Betriebe grundsätzlich Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz und Bioabfälle trennen. „Es muss aber in der Verordnung noch stärker herausgestellt werden, dass von dieser Trennpflicht nur im Ausnahmefall abgewichen werden darf“, fordert Reck. „Und ebenso klar muss sein, dass in einem Verwertungsgemisch keine Bioabfälle und sonstigen Störstoffe enthalten sein dürfen, da diese eine hochwertige Verwertung ausschließen und zwingend getrennt gehalten werden müssen.“

In seiner Stellungnahme an das BMUB begrüßt der VKU die Beibehaltung der praxisnahen Kleinmengenregelung, nach der geringe Gewerbeabfallmengen auch gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Ebenso wird die Beibehaltung der kommunalen Pflichtrestmülltonne begrüßt, die grundsätzlich jeder Betrieb nutzen muss. Auch die Gewerbebetriebe würden in vielfältiger Weise die Angebote der kommunalen Entsorgungsunternehmen nutzen, argumentiert der Verband.

„Es ist daher angemessen, dass sie über die Nutzung einer kommunalen Restmülltonne auch an den Vorhaltekosten der öffentlichen Abfallentsorgung beteiligt werden können“, betont Reck. „Außerdem gibt es keine Gewerbebetriebe, in denen nicht auch Restmüll anfällt.“

Nachdem die Frist zur Einreichung der Stellungnahmen zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung Ende vergangener Woche abgelaufen ist, wird es nun im nächsten Schritt am 24. März eine Anhörung im Bundesumweltministerium in Bonn geben. Das parlamentarische Verfahren soll dann im zweiten Halbjahr 2015 folgen.

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