Belasteter Bauschutt

Seit April wird Block 1 des Kernkraftwerks Neckarwestheim zurückgebaut. Den anfallenden radioaktiv belasteten Bauschutt muss die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg entsorgen. Doch der Kreistag sträubt sich - er hat ein Veto eingelegt.

Kreis Ludwigsburg lehnt AKW-Bauschutt ab


Der Kreistag Ludwigsburg will eine andere Lösung für Bauschutt aus dem Rückbau des Kernkraftwerks Neckarwestheim auf den Weg bringen. Vergangene Woche haben die Mitglieder mehrheitlich eine Resolution gegen die Einlagerung auf Kreisdeponien verabschiedet. Allerdings weiß auch das Landratsamt, dass die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet ist, den Bauschutt zu entsorgen.

„Der Kreistag hat sich nur politisch, nicht rechtlich gegen die Annahme des freigemessenen Bauschutts ausgesprochen und den Landrat gebeten, nochmals mit der Landesregierung in Kontakt zu treten, um alternative Entsorgungsmöglichkeiten zu prüfen“, erklärt eine Sprecherin des Landratsamtes auf Anfrage.

Bedenken bei Politik und Bürgern

Konkret geht es um die Entsorgung von 3.350 Tonnen sogenannter freigemessener Abfälle. Bei einer Freimessung wird nach mehrfachen Dekontaminationsschritten im Atomkraftwerk anhand von Freimessgrenzen – 10-Microsievert-Konzept – überprüft, ob die Reststoffe noch strahlen. Wird diese Grenze eingehalten, muss das Material entsorgt werden. Rein rechtlich (Paragraf 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz) ist im Fall Neckarwestheim die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg (AVL) zuständig. Als Ablagerungsorte kommen demnach die Kreisdeponien Am Froschgraben, Burghof in Schwieberdingen und Vaihingen/Enz infrage.

Bürger wie Vertreter nahezu aller politischen Lager äußerten jedoch ihre Bedenken gegen die Einlagerung radioaktiv belasteten Bauschutts. Auch Mediziner haben sich im Mai auf dem Deutschen Ärztetag generell besorgt über eine Freigabe von Bauschutt aus Kernkraftwerken gezeigt. Zur Begründung hieß es: „Es gibt keine Schwellenwerte für die Unbedenklichkeit von ionisierender Strahlung. Und zum anderen sind die gesundheitlichen Folgen einer Verteilung von AKW-Restmüll nicht ausreichend geklärt.“

Das Landratsamt will darauf reagieren. Künftig soll deshalb vierteljährlich das Ober- und Sickerwasser untersucht werden. Auch die Strahlung im Boden soll gemessen werden. Des Weiteren soll jedes Jahr ein Jahresbericht zu diesem Thema erstellt und veröffentlicht werden.

Ob der Landkreis jedoch erreichen wird, dass die baden-württembergische Landesregierung tatsächlich nach einer alternativen Entsorgungsmöglichkeit für den radioaktiv belasteten Bauschutt suchen wird, ist fraglich. Denn nach einer Studie des Öko-Instituts ist freigemessener Bauschutt generell unbedenklich. Die ermittelten Strahlenwerte betragen höchstens 4,6 Mikrosievert pro Person und Jahr, stellte das Öko-Institut in der Untersuchung fest. Die Studie hat das Öko-Institut im vergangenen Jahr im Auftrag des baden-württembergischen Umweltministeriums erstellt.

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