Gerichtsurteil

Das Landgericht Frankfurt am Main hat Ikea verurteilt, der gesetzlichen Rücknahmepflicht für ausgediente Elektrogeräte nachzukommen. Damit hat sich die Deutsche Umwelthilfe gegen den schwedischen Konzern durchgesetzt. Der Umweltverband hat weitere Testbesuche bei Unternehmen mit schlechter Rücknahmepraxis angekündigt.

Ikea muss Elektroaltgeräte zurücknehmen


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat im Rechtsstreit um die Rücknahme von alten Leuchtmitteln und Elektroaltgeräten einen Erfolg gegen Ikea errungen. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte den Möbelhandelskonzern, den Pflichten des ElektroG nachzukommen (AZ 3-10 O 16/17). Passiert das nicht, könnte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden.

Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH vertrat, sieht das Urteil als einen wichtigen Präzedenzfall. „Zum ersten Mal wurde ein Unternehmen, das die im Elektrogerätegesetz festgelegte Rücknahmeverpflichtung für kleine Elektroaltgeräte nicht ordnungsgemäß umgesetzt hat, zu deren Einhaltung verurteilt.“ Damit werde klargestellt, dass gesetzliche Hinweispflichten nicht umgangen werden dürfen, indem wichtige Informationen im Kleingedruckten der AGBs oder auf Internetseiten versteckt werden. „Stattdessen müssen Verbraucher so aufgeklärt werden, dass sie die Hinweise problemlos wahrnehmen können, etwa durch gut sichtbare Schilder am Verkaufsort.“

„Umweltbezogene Verbraucherschutzvorschriften müssen auch von Unternehmen wie Ikea eingehalten werden“, kommentiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Wir freuen uns, dass unsere Rechtsauffassung vom Landgericht Frankfurt geteilt wird“. Er forderte Ikea dazu auf, in allen Filialen umgehend gut sichtbare Hinweistafeln anzubringen und das Personal über die gesetzliche Rücknahmepflicht aufzuklären. Künftig dürfe Ikea die Abgabe alter Elektrogeräte nicht mehr verweigern oder durch lange Wartezeiten und komplizierte Rücknahmeprozesse behindern.

Bußgeld auch bei Verletzung der Informationspflicht

Gemäß ElektroG müssen Geschäfte ab einer Ladengröße von 400 Quadratmetern, die Elektrogeräte verkaufen, Altgeräte kostenlos zurückzunehmen. Die Vorschrift gilt bereits seit Sommer 2016. Die Deutsche Umwelthilfe hatte bei Testbesuchen festgestellt, dass Ikea Energiesparlampen nicht zurücknehmen wollte. Darüber hinaus habe die Möbelhauskette ihre Kunden nicht über die Rückgaberechte informiert.

Die DUH forderte den Konzern daraufhin auf, die rechtswidrige Praxis unverzüglich zu beenden und ein gesetzeskonformes Verhalten zuzusichern. Doch Ikea hatte sich laut DUH geweigert. Ikea hatte private Haushalte lediglich im Internet auf Rückgabe- beziehungsweise Entsorgungsmöglichkeiten von Elektro- und Elektronikgeräten hingewiesen. Daraufhin klagte der Umweltschutzverband vor dem Landgericht Frankfurt.

Die DUH fordert nun Handelsunternehmen auf, die Rücknahmepraxis für Elektroaltgeräte zu überprüfen und verbraucherfreundlich auszugestalten. „Nicht nur bei Ikea, sondern beispielsweise auch bei Galeria Kaufhof oder Saturn haben wir eine verbraucherunfreundliche und zum Teil gesetzeswidrige Rücknahmepraxis festgestellt“, so Philipp Sommer, stellvertretender Leiter des DUH-Bereichs Kreislaufwirtschaft. Händler sollten das aktuelle Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zur Altgeräterücknahme sehr ernst nehmen und schnellstmöglich nachbessern.

Darüber hinaus fordert Sommer die Bundesregierung auf, auch bei Nichteinhaltung der im Elektrogerätegesetz vorgeschriebenen Informationspflichten ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro zu verhängen. Ein Bußgeld in dieser Höhe gibt es bislang nur bei einer verweigerten Rücknahme. Für einen wirksamen Vollzug fordert die DUH die Bundesländer zudem auf, unangekündigte Händlerkontrollen durchzuführen und konsequent gegen Ordnungswidrigkeiten vorzugehen.

 

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