Klage gegen Scholz

Die Rettungsversuche des Metallschrottrecyclers Scholz haben ein juristisches Nachspiel. Aktuell klagen über 160 Gläubiger der Scholz-Anleihe gegen die früheren Chefs Oliver und Berndt-Ulrich Scholz. Die Vorwürfe lauten auf Kapitalanlagebetrug und Falschangaben.

Gericht verhandelt über Sammelklage gegen Ex-Scholz-Geschäftsführer


Gut zwei Jahre nach der Übernahme des Scholz-Konzerns durch die chinesische Metallrecycling-Gruppe Chiho-Tiande ist das Kapitel für die früheren Scholz-Eigentümer Oliver Scholz und seinen Vater Berndt-Ulrich Scholz noch nicht abgeschlossen. Grund ist eine Sammelklage, die 166 Anleger gegen die früheren Scholz-Eigentümer eingereicht haben. Die Anleger werfen ihnen Kapitalanlagebetrug und Falschangaben vor. Sie fordern Schadenersatz in Millionenhöhe.

Nach dem bisherigen Verlauf der Anhörung, die am Donnerstag vergangener Woche vor dem Landgericht Ellwangen startete, können sich Oliver und Berndt-Ulrich Scholz allerdings Hoffnung machen, dass sich die Kläger mit ihren Argumenten nicht durchsetzen werden. „Das Gericht ist vorläufig nicht auf Seiten der Kläger“, konstatierte der Anwalt der Anlegervertreter, Wolfgang Schirp von der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Schirp, Neusel & Partner.

Um das Unternehmen zu sanieren, hatte die Scholz-Gruppe in den Jahren 2012 und 2013 Anleihen in Höhe von rund 182,5 Millionen Euro verkauft und einen Zinssatz von 8,5 Prozent pro Jahr versprochen. Im Zuge der Sanierung des Unternehmens verloren die Anleihegläubiger jedoch nahezu komplett ihre Anleihesummen. Die klagenden Anlegervertreter führen an, dass das Geld dazu verwendet worden sei, eine misslungene Beteiligung am australischen Recycler CMA für rund 109 Millionen Euro aufzufangen. Wie Schirp erklärt, sei das Gericht aber von diesem Argument „nicht überzeugt“ gewesen.

Auch den zweiten Vorwurf, Scholz habe massive Umweltprobleme des Unternehmens im Anlageprospekt verschwiegen, wollten das Gericht nicht gelten lassen. „Den Richterinnen zufolge war diese Information nicht wichtig genug und musste daher nicht offengelegt werden“, so Schirp.

In den kommenden drei Wochen will Anwalt Schirp nun weitere Argumente zusammenstellen, um das Gericht von den Vorwürfen Kapitalanlagebetrug und Falschangaben zu überzeugen. Aller Voraussicht nach wird das Verfahren noch einige Wochen andauern. Am 25. Oktober wollen die Richterinnen ihre endgültige Entscheidung verkünden.

 

© 320°/bs | 07.08.2018

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