Tongruben-Skandal

Die illegale Ablagerung von Abfällen in Tongruben in Sachsen-Anhalt hat die Entsorgungsbranche vor gut zehn Jahren in Atem gehalten. Die damaligen Drahtzieher konnten sich dem Zugriff des Rechtsstaates entziehen. Dem Landrat des Kreises Jerichower Land ist das nicht gelungen. Er wurde verurteilt.

Landrat wegen Falschaussage verurteilt


Das Landgericht Magdeburg hat den früheren Landrat des Kreises Jerichower Land, Lothar Finzelberg, wegen uneidlicher Falschaussage zu sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt. Die Kammer sei nach einer umfangreichen Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte vor einem Untersuchungsausschuss des Landtages zum Müllskandal im Jerichower Land drei Mal gelogen habe, sagte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg am Mittwoch zur Begründung.

Bei dem Müllskandal im Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) ging es um illegale Ablagerungen in zwei Tongruben im Landkreis. In zwei früheren Instanzen war Finzelberg zu mehrmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der frühere Spitzen-Kommunalpolitiker bestritt die Vorwürfe stets und legte erfolgreich Revision ein. Deshalb musste der Fall am Magdeburger Landgericht neu aufgerollt werden.

Es ist nicht der einzige Prozess, in dem Finzelberg wegen des Müllskandals vor Gericht steht. Am Magdeburger Landgericht wurde er bereits wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die illegalen Ablagerungen deckte und dafür Gefälligkeiten von beteiligten Unternehmern annahm. Das Urteil wurde angefochten und muss vom Bundesgerichtshof geprüft werden.

Tongrube Vehlitz als Negativbeispiel

Die illegale Ablagerung von Abfällen in Tongruben in Sachsen-Anhalt hatte die Entsorgungsbranche vor gut zehn Jahren in Atem gehalten. Prominentes Beispiel war die Tongrube Vehlitz östlich von Magdeburg, wo mutmaßlich rund 900.00 Tonnen Müll geshredderter Haus- und Gewerbemüll in der Tongrube illegal abgekippt worden sind.

Die Aufarbeitung des Skandals wurde im Jahr 2016 mit einer öffentlich-rechtlichen Vergleichsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und der Veolia Umweltservice GmbH, der Veolia Umweltservice West GmbH und der Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG gestoppt. Mit der Vereinbarung wurden alle in Zusammenhang mit den Tongruben Möckern und Vehlitz anhängigen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zwischen dem Land und Veolia als erledigt eingestuft. Veolia zahlte damals 7,5 Millionen Euro an das Land.

Im Gegenzug musste Veolia keine weiteren Sanierungsmaßnahmen in den Tongruben durchführen oder weitere Kosten für solche Maßnahmen tragen. Das Verfahren gegen zwei Veolia-Manager ist infolge der geschlossenen Vereinbarung ebenfalls eingestellt worden.

Veolia stand in der Verantwortung für die Tongrube Vehlitz, nachdem der Konzern im Jahr 2007 das Entsorgungsunternehmen Sulo gekauft hatte, das wiederum die Mehrheit an HRH Recycling, dem Betreiber der Tongrube Vehlitz, hielt.

© 320°/dpa | 05.09.2018

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