Erfassung, Sortierung und Verwertung

Die Interessensgruppe „Gemeinschaft für textile Zukunft“ bemängelt, dass bei öffentlichen Ausschreibungen im Alttextilbereich fast ausschließlich der Preis zählt. Ein neuer Leitfaden soll den Kommunen helfen, geeignete Bieter abseits des Preiskampfes zu finden.

Leitfaden zu Ausschreibungen beim Alttextilrecycling


Die privatwirtschaftliche Interessensgruppe „Gemeinschaft für textile Zukunft“ (GftZ) hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag einen Leitfaden für die Ausschreibung von Leistungen im Bereich Alttextilien entwickelt. Die Orientierungshilfe „Erfassung, Sortierung und Verwertung von Alttextilien“ soll laut Interessensgemeinschaft vor allem seriöse Sammler, Sortierer und Verwerter fördern und dem Trend entgegenwirken, dass der Preis vielfach das einzige Kriterium sei, welches über den Zuschlag entscheide.

Die GftZ wurde 2014 von mehreren Unternehmen aus der Textilrecycling-Branche gegründet und hatte schon damals zum Ziel, mit dem nun vorliegenden Leitfaden die kommunalen Ausschreibungen zu vereinheitlichen und konkretisieren, sowie transparenter und rechtssicherer zu gestalten.

Im ersten Teil wird in dem Leitfaden die Leistungsbeschreibung vorgegeben. So sollen die Kommunen bei den Ausschreibungen unter anderem Angaben zum Entsorgungsgebiet, den Einwohnern, den Transportentfernungen und dem Mengenaufkommen machen. Auftragsmerkmale können auch Qualität oder Innovationen sein.

In weiteren Unterkapiteln werden Tipps zu den Anforderungen an die Erfassung – beispielsweise beim Transport oder den Sammelbehältern – sowie an die Sortierung und Verwertung gegeben. So soll die Sortierung derart gestaltet werden, dass im Sinne der fünfstufigen Abfallhierarchie möglichst viele Sammelwaren zunächst wiederverwendet werden können.

Der zweite Teil des Leitfadens, die „Bietereignung“, nennt neben Eignungsgründen auch Ausschlussgründe. Als Kriterien sollen unter anderem Zertifizierungen, Referenzen, Nachweise von Mengenbilanzen und Genehmigungen – beispielsweise nach dem BImSchG – gelten. Bei der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sollen unter anderem Bankauskünfte und Bilanzen vorgelegt werden.

Wie die Interessensgemeinschaft hervorhebt, raten die kommunalen Projektpartner ihren Mitgliedern, die Orientierungshilfe bei künftigen Ausschreibungsverfahren einzubeziehen.

© 320°/ek | 27.09.2016

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