Gesetzgebung

Auch in diesem Jahr wird es nichts mit der Mantelverordnung. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe, die den Neuanlauf für die Beratung im Bundesrat vorbereitet, wird voraussichtlich erst gegen Ende des Jahres einen neuen Entwurf vorlegen. Eigentlich sollte das Papier schon seit Sommer vorliegen.

Mantelverordnung – nicht in diesem Jahr


Die Mantelverordnung wächst sich langsam aber sicher zu einem „Generationenwerk“ aus. Seit 2005 arbeitet die Bundesregierung an dem Regelungsvorhaben, das die Entsorgung und das Recycling von Bauabfällen und den Bodenschutz unter einen Hut bringen soll. Regelmäßig mahnen Vertreter der Recyclingbranche an, die Verordnung zügig zu verabschieden. Doch damit wird es auch 2018 nichts.

Aktuell sitzt noch immer die Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaften Abfall und Boden (LAGA und LABO) an einem Entwurf für das Bundesratsverfahren. Eigentlich sollte das Papier schon im Herbst 2017 den Bundesrat passieren. Dann rückte aber die Bundestagswahl immer näher und die Länder beschlossen, das Verfahren aufzuschieben, bis die neue Regierung gebildet ist.

Nach der Regierungsbildung im Frühjahr 2018 wurde dann auf Initiative der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) beschlossen, eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe mit Vertretern der LABO und der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) einzurichten. Die Gruppe hatte erstmals am 8. Mai getagt. Bis Ende Juli wollte die Arbeitsgruppe einen neuen Entwurf für die Beratungen im Bundesrat vorlegen.

Doch auch diese Frist verstrich ohne Ergebnis. Wie ein Sprecher des Bundesumweltministeriums nun mitteilt, würden diese Vorarbeiten voraussichtlich Ende 2018 abgeschlossen sein. Danach würden die Beratungen zur Mantelverordnung im Bundesrat fortgesetzt. Die erste Sitzung des Umweltausschusses im neuen Jahr steht am 31. Januar an. „Welche Änderungsanträge dort gestellt und unter den Ländern eine Mehrheit finden werden, bleibt abzuwarten“, so der Ministeriumssprecher.

Zahlreiche Streitpunkte

Mit der Mantelverordnung soll eine bundeseinheitliche Regelung für die Entsorgung von Bauabfällen geschaffen werden. Bislang gilt die Bundes-Bodenschutz-Verordnung aus dem Jahr 1999 sowie eine LAGA-Mitteilung aus dem Jahr 2003. Ergänzend dazu regelt die TA Boden von 2004 die Verfüllung. Des Weiteren gibt es eine Vielzahl von Erlassen, Verwaltungsvorschriften und Leitfäden der Bundesländer und Kommunen. Infolge der geplanten Verordnung müssen die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung angepasst werden.

Grund für die anhaltenden Diskussionen rund um die Mantelverordnung ist der Umfang der Neuregelung und der Konflikt zwischen Verwertung von Abfällen als Ersatzbaustoffe und dem Schutz der Umwelt vor Schadstoffeinträgen. Ein anderer Streitpunkt sind die Auswirkungen des Regelwerks auf die mineralischen Abfallströme: So rechnet das Bundesumweltministerium mit 7 bis 10 Millionen Tonnen Material, das zusätzlich deponiert werden muss. Demgegenüber gehen Vertreter der deutschen Bau- und Recyclingbranche von zusätzlich bis zu 50 Millionen Tonnen aus. Sie warnen, dass Deponiekapazitäten innerhalb weniger Jahre erschöpft sein werden.

In Deutschland fallen jedes Jahr mehr als 200 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle an, vor allem Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch. Hinzu kommen andere Stoffe wie Hochofenschlacken und Aschen aus industriellen Prozessen.

 

© 320°/bs | 05.11.2018

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