Abfallgebühren

Wie lässt sich die Getrennthaltung der Bürger zugunsten recycelbarer Stoffe verbessern? Durch eine relativ teure Restmülltonne und eine günstige Tonne für Wertstoffe wie etwa Altpapier oder Biomüll? Weit gefehlt, meint der bvse. Zielführend sei ausschließlich eine pauschale Pro-Kopf-Gebühr.

Mehr Recycling durch Gebührenspreizung?


Abfall sucht sich bekanntlich den Weg des geringsten Geldes. Übertragen auf die privaten Haushalte würde das bedeuten, dass mit der Höhe der Entsorgungsgebühr die Getrennthaltung zugunsten des Recyclings gestärkt werden könnte, sofern die Tonnen für Wertstoffe deutlich günstiger sind als für die Restmülltonne.

Doch was nachvollziehbar klingt, muss in der Praxis nicht unbedingt funktionieren. Der Entsorgerverband bvse jedenfalls hat Zweifel an dieser Theorie. „Die aktuelle Sichtweise, dass preispolitische Anreize für mehr Mülltrennung und damit Recycling dadurch gesetzt werden können, dass die Abfallentsorgung und das Recycling bei der Gebühr unterschiedlich teuer sein sollten (bspw. durch eine niedrigere Gebühr auf die Papiertonne), schlägt unserer Ansicht nach fehl“, meint der Verband.

Denn eine vergleichsweise teure Restmüllentsorgung könnte letztlich bewirken, dass die Bürger eine kleinere Restmülltonne wählen. Dies würde die gezielten Fehlwurfquoten der Bürger in Gelber und Blauer Tonne ansteigen lassen und zu einer Belastung der Umwelt führen. „Die Bürger werden versuchen ihren Müll überall loszuwerden, aber nicht in ihrer zu kleinen Restmülltonne“, meint der bvse. „Ein differenziertes Gebührensystem führt deshalb zu einer Verschlechterung der Recyclingquoten und nicht zu einer Verbesserung.“

Nach Auffassung des bvse sollte dem Bürger stattdessen über eine pauschale Pro-Kopf-Gebühr ein zeitgemäßes Entsorgungs- und Recyclingangebot unterbreitet werden. Die Gebühr sollte dabei transparent und bequem gestaltet werden und die Getrennthaltung der verschiedenen Abfälle leicht machen.

Hintergrund der bvse-Einschätzung ist eine Stellungnahme des Verbands zum Gesetzentwurf des „Thüringer Gesetz zur Anpassung abfallrechtlicher Regelungen an das Kreislaufwirtschaftsgesetz“. Das Thüringer Umweltministerium hatte um Stellungnahmen zum Gesetzentwurf gebeten und darüber hinaus einen Fragenkatalog zur Anpassung abfallrechtlicher Regelungen verschickt. Einer der darin enthaltenen Punkte war die Frage, welche Regelungsänderungen zu einer höheren Gebührengerechtigkeit im Bereich der Kreislaufwirtschaft führen könnten.

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