Ergebnis der Tarifverhandlungen

Ab Juli gilt ein neuer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft. Darauf haben sich die Gewerkschaft Verdi und die beiden Arbeitgeberverbände VKA und BDE geeinigt. Doch der neue Mindestlohn gilt nur für ein halbes Jahr - dann wird er nochmals erhöht.

Mindestlohn wird erhöht


Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat sich mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) auf die Verlängerung und Erhöhung des Mindestlohns in der Abfallwirtschaft geeinigt. Danach gilt ab 1. Juli 2015 ein Mindestlohn in Höhe von 8,94 Euro pro Stunde. Am 1. Januar 2016 tritt dann eine weitere Erhöhung in Kraft – dann gilt ein Mindestlohn in Höhe von 9,10 Euro pro Stunde.

„Damit ist es uns nicht nur gelungen, für die Beschäftigten der Entsorgungsbranche weiterhin einen eigenständigen Mindestlohn zu erhalten“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied Andreas Scheidt. „Wir haben den Stundenlohn auch noch erhöhen können. Das ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten.“ Der zuvor festgesetzte Mindestlohn in Höhe von 8,86 Euro läuft zum 30. Juni 2015 aus. Die neue Vereinbarung über den Mindeslohn gilt bis 31. März 2017.

Der neue Mindestlohn wird für alle Unternehmen der Abfallwirtschaft gelten, unabhängig davon, ob sie tariflich gebunden sind oder nicht. Denn Verdi sowie BDE und VKA haben angekündigt, die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu beantragen. Der Mindestlohn gilt unter diesen Umständen auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

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