Verpackungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat den Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs veröffentlicht. Auf dessen Basis müssen die dualen Systeme ihre gestaffelten Lizenzentgelte festlegen. Recyclinggerechte Verpackungen müssen finanziell bessergestellt werden.

Mindeststandard für recyclinggerechtes Design liegt vor


Der Mindeststandard zur Bemessung des recyclinggerechten Designs richtet sich an die dualen Systeme, die auf Basis des Standards verpflichtet sind, finanzielle Anreize für das recyclinggerechte Design von Verpackungen zu setzen. Recyclinggerechte Verpackungen müssen demnach finanziell bessergestellt werden, damit die Unternehmen einen Anreiz erhalten, ihre Verpackungen recyclingfähiger zu gestalten.

„Verpackungen, deren Wertstoffe durch ein hochwertiges Recycling in den Kreislauf zurückgeführt werden und aus denen wieder neue Produkte und Verpackungen entstehen, müssen finanziell begünstigt werden. Unternehmen, die neue Abfülllinien planen, bekommen mit diesen finanziellen Anreizen eine hohe Motivation, die Produktverantwortung für die Verpackungen schneller und konsequenter umzusetzen“, so ZSVR-Vorstand Gunda Rachut.

Berichtspflicht der dualen Systeme

Nach dem Verpackungsgesetz dürfen Verpackungen nur dann als recyclingfähig aus-gewiesen werden, wenn sie praktisch tatsächlich aussortiert und verwertet werden. Zudem darf die Verpackung keine Recyclingunverträglichkeiten enthalten. Beispiele dafür sind, wenn bei Verpackungen etwa nicht wasserlösliche Klebstoffapplikationen sowie Blei oder Barium in Glasverpackungen verwendet wurden.

Einzelheiten sind dem auf der Webseite der ZSVR veröffentlichten Mindeststandard zu entnehmen „Über einfache Optimierungsmaßnahmen des Designs einer Verpackung können oft große Wirkungen erreicht werden. Grundprämisse ist und bleibt die Vermeidung. Verpackungen sollen auf das Mindestmaß reduziert werden und nur eingesetzt werden, wo es notwendig ist“, appelliert Rachut.

Die Bemessung der Recyclingfähigkeit erfolgt konkret durch die Systeme, die den Mindeststandard zugrunde legen oder sogar erweitern. Im Juni des jeweiligen Folgejahres müssen die Systeme jeweils an die Zentrale Stelle Verpackungsregister ZSVR berichten, wie sie die Vorgaben des Mindeststandards umgesetzt haben.

Wie Rachut betont, enthält das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) anspruchsvolle Recyclingquoten. Verpackungen müssten daher recyclinggerechter und umweltfreundlicher werden. Die im Verpackungsgesetz definierten Recyclingquoten seien ansonsten nicht zu erreichen.

 

© 320° | 02.09.2019

Mehr zum Thema