Nachgerüstete Lkw

kostenpflichtig
Für kommunale und private Entsorger herrscht nun Klarheit: Ihre Entsorgungsfahrzeuge sind von einem möglichen Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ausgenommen. Das hat der Bundesrat beschlossen.

Mögliche Fahrverbote: Bundesrat nimmt auch private Entsorger aus


Der private Entsorgerverband BDE reagierte zufrieden auf den Beschluss des Bundesrats, kommunale und private Entsorgungsfahrzeuge gleichermaßen von möglichen Fahrverboten für Dieselfahrzeuge auszunehmen. Dies sei die „einzig richtige Entscheidung“, teilt der Verband mit. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Befreiung von einem Fahrverbot nur für nachgerüstete kommunale Entsorgungsfahrzeuge gelten sollte.

Der Beschluss des Bundesrates ist Teil der Novelle des Bundes-

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