Reform der Verpackungsentsorgung

Entsorgungskosten halbiert und Qualität gesteigert: Ohne eine Öffnung des dualen Systems für den Wettbewerb wäre das nicht erreicht worden, sagt die Monopolkommission. Sie lehnt deshalb jede Abkehr vom Wettbewerb ab.

Monopolkommission lehnt Zentrale Stelle ab


Die Position der Monopolkommission ist eindeutig. Sie ist für Wettbewerb. Alles andere wäre eine Überraschung, denn Aufgabe der Monopolkommission ist es, der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen aufzuzeigen, wo einzelne Märkte überreguliert sind und der Wettbewerb nicht funktioniert. Die Ergebnisse fasst das Gremium unter anderem in seinem Hauptgutachten zusammen, das es alle zwei Jahre der Bundesregierung übergibt.

Auch beim Thema Verpackungsentsorgung und duale Systeme hält die Kommission am Wettbewerbsideal fest. “Die Kommission spricht sich deutlich gegen eine Abkehr vom erfolgreichen privatwirtschaftlich aufgebauten und organisierten dualen System aus“, heißt es im aktuellen Hauptgutachten. Dabei lässt sie sich auch nicht von den aktuellen Problemen der dualen Systeme beeinflussen. Sie gehe davon, dass „die intendierten Änderungen der Verpackungsentsorgung zur Restabilisierung des Systems führen werden“. Außerdem gibt sie zu bedenken, dass die Unternehmen der Entsorgungswirtschaft mittlerweile erhebliche Kompetenzen und auch Kapazitäten im Bereich der Verwertung aufgebaut hätten, die genutzt werden sollten. Auch die Produzentenverantwortung sollte nicht infrage gestellt werden.

Verbleib der Nichtverpackungen bei den örE?

Mit Blick auf die Diskussion über eine mögliche Wertstofftonne hält die Kommission eine Übertragung der Organisationsverantwortung für die Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für wenig zielführend. Auch eine Neuorientierung zu einem System, das den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die organisatorische Zuständigkeit für die Erfassung, Sortierung und Verwertung gebe und einer Zentralen Stelle mit der Einziehung der Finanzierungsentgelte betraue, lehnt sie ab. Vielmehr plädiert die Kommission dafür, die stoffgleichen Nichtverpackungen in die Produktverantwortung einzubeziehen.

Problematisch sei in einer allgemeinen Regelung jedoch die Gestaltung der Vergütung, räumt sie ein. Der zeitliche Verzug zwischen Kauf und Entsorgung bei Wertstoffe sei sehr viel größer und variabler als bei Verpackungen. Während eine Zahnbürste typischerweise innerhalb weniger Monate nach dem Erwerb entsorgt wird, sei der Zeitverzug für Pfannen und Kinderspielzeug aus Kunststoff erheblich und schwer zu prognostizieren.

„Bedenkenswert wäre hier auch ein Verbleib der Verantwortung für stoffgleiche Nichtverpackungen beim öffentlich-rechtlichen Aufgabenträger, der für die Entsorgung dieser im dualen System eine Gebühr entsprechend den Beteiligungs- und Markennutzungsentgelten entrichtet“, schreibt die Kommission. In jedem Fall sei die Einführung einer Wertstofftonne kein Grund, das etablierte System ohne Not vollständig neu zu gestalten. Das gelte auch vor dem Hintergrund, dass die Mengen an stoffgleichen Nichtverpackungen eher niedrig ausfallen dürften.

BDE: „Wir brauchen eine unabhängige zentrale Stelle“

BDE-Präsident Peter Kurth erklärte in einer Reaktion auf das Gutachten, dass die Monopolkommission zu Recht die um sich greifende Rekommunalisierung kritisiere. Kritisch betrachtet der BDE jedoch die ablehnende Haltung der Kommission hinsichtlich der Einrichtung einer zentralen Stelle, die künftig den Vollzug der Verpackungsverordnung sicherstellen könnte. „Die Monopolkommission erkennt an, dass die missbräuchliche Nutzung von Ausnahmeregelungen in der Verpackungsverordnung von den zuständigen Vollzugsbehörden kaum zu überprüfen ist“, so Kurth. „Sie vertraut aber darauf, dass die angestrebten Veränderungen bei der Verpackungsverordnung das System wieder stabilisieren werden. Der nach wie vor fehlende Vollzug, den eine zentrale Stelle gegenüber Systemen und Inverkehrbringern gewährleisten könnte, bleibt jedoch komplett unberücksichtigt.“

Kommunen und Länder hätten bisher nicht annähernd sicherstellen können, dass Inverkehrbringer und Systeme ihren Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung auch nachkommen, stellt der BDE-Präsident klar. „Aus diesem Grund muss ein Schwerpunkt auf einer Verbesserung des Vollzugs liegen, und deshalb brauchen wir eine unabhängige zentrale Stelle.“

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