Ausschreibungen für 2016

Nach dem Chaos im vergangenen Jahr beginnen die Ausschreibungen für die Verpackungsentsorgung dieses Jahr planmäßig. Inzwischen wurde ein Entwurf des Mustervertrags der Ausschreibungsführer veröffentlicht. Ein dringend nötiger Passus wurde dabei nicht eingefügt.

Musterentwurf zu Ausschreibungs-Verträgen: „Große Chance vertan“


Wie jedes Jahr wird in den kommenden Wochen in einem Drittel der Entsorgungsgebiete die Erfassung von Leichtverpackungen und Glas ausgeschrieben. Die Verträge werden dann ab dem 1. Januar 2016 gelten. Nachdem im vergangenen Jahr die Dualen Systeme kurz vor dem Kollaps standen und es keinen gültigen Clearingvertrag gab, läuft dieses Jahr alles nach Zeitplan. Inzwischen ist der gemeinsame Musterentwurf des Ausschreibungsvertrags fertig. Geändert hat sich kaum etwas – und genau darin liegt das Problem, sagt Markus Figgen, Anwalt in der Kanzlei avocado.

Figgen, der die Ausschreibungen der Dualen Systeme schon seit vielen Jahren begleitet, zeigt sich enttäuscht, dass sich im Mustervertrag im Vergleich zum Vorjahr kaum etwas geändert hat. Der Musterentwurf wurde vom Arbeitskreis der gesamten Ausschreibungsführer (BellandVision, Duales System Deutschland (DSD), Europäische LizenzierungsSysteme (ELS) Interseroh, Landbell, Reclay Vfw, RKD und Zentek) erstellt. „Zwar sind die redaktionellen Fehler aus dem Schnellschuss vom vergangenen Jahr beseitigt, aber es wurde eine große Chance vertan“, bedauert der Anwalt.

So gebe es auch dieses Mal keine einzige Zeile dazu, was passiert, wenn ein Systembetreiber leistungs- oder zahlungsunfähig wird. Genau dieses Szenario ist im vergangenen Jahr wie ein Damoklesschwert über den Ausschreibungen gehangen. „Nach dem Beinahe-Crash im vergangenen Jahr hätte man sich mit der Frage auseinandersetzen müssen, was denn passiert, wenn jemand ausfällt“, kritisiert Figgen. „Offenbar gibt es bei den Dualen Systemen keine Bereitschaft, sich mit der Ernstfallfrage zu beschäftigen.“

Gut für die Bieter

Auch sonst wurde der Mustervertrag vom vergangenen Jahr wenig verändert. „Das liegt sicher auch daran, dass 2014 und das erste Quartal 2015 für die Systembetreiber sehr turbulent waren“, mutmaßt Figgen. „Da hatte wohl keiner so richtig Lust, die Verträge mal genauer anzusehen.“ Allerdings: Gab es 2014 noch einige Sonderregeln der einzelnen Dualen Systeme, zeichnet sich dieses Jahr ab, dass die meisten Betreiber bis auf wenige Ausnahmen die gleichen Verträge haben werden. „Das ist vor allem für die Bieter gut, die sich in mehreren Gebieten bewerben und damit unterschiedliche Ausschreibungsführer haben“, sagt der Anwalt.

Eigentlich gab es Bestrebungen, dieses Mal einen komplett einheitlichen Vertrag für alle zu entwerfen, doch das ist nicht gelungen. So will laut Figgen vor allem DSD einige Sonderregelungen beibehalten. Der Systembetreiber bestehe beispielsweise weiterhin auf eine Vertragsstrafe, wenn Mengenmeldungen nicht rechtzeitig abgegeben werden. Der Passus, dass ein Erfasser defekte Wertstoffbehälter ersetzen muss, wurde dem Anwalt zufolge inzwischen gestrichen. Allerdings sei der Musterentwurf noch nicht das endgültige Papier. Die finalen Verträge werden erst Ende April veröffentlicht. „Vermutlich wird es aber dabei bleiben“, sagt der Anwalt. „Allerdings kam 2014 dann auch kurz vor knapp noch etwas Neues.“

Bereits ab dem 30. März können Unternehmen sich auf der Ausschreibungsplattform der Systembetreiber zunächst für die Ausschreibung registrieren. Die Frist läuft bis zum 17. April. Einige Tage später werden die Unterlagen und die endgültigen Verträge verschickt bzw. sind einsehbar. Damit beginnt dann die Angebotsphase, die online bis 22. Mai dauert. Für schriftliche Angebote gilt der 29. Mai als Stichtag.

© 320°/ek | 17.03.2015

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