Novelle Kreislaufwirtschaftsgesetz

Keine verbindlichen Abfallvermeidungsziele und keine Vorgaben zum Recyclat-Einsatz: Für den Naturschutzbund NABU geht die geplante Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht weit genug. Der Gesetzgeber schrecke offenbar davor zurück, die Wirtschaft mehr in die Pflicht zu nehmen.

NABU: Novelle KrWG geht nicht weit genug


Viele gute Ideen, aber keine verbindlichen Quoten und keine Abfallvermeidungsziele: So fällt im Wesentlichen das Urteil des Naturschutzbundes NABU zur geplanten Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) aus. Der Gesetzgeber schrecke offenbar davor zurück, die Wirtschaft mehr in die Pflicht zu nehmen, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

In einer 15-seitigen Stellungnahme beschreibt der Naturschutzbund, an welchen Punkten er sich Nachbesserungen bei der Neufassung des KrWG wünscht. Die geplanten Änderungen des BMU wurden Anfang August veröffentlicht – die betroffenen Verbände hatten bis zum 9. September Zeit, sich dazu im Rahmen der Verbändeanhörung zu äußern. Die wichtigsten Forderungen des NABU sind dabei folgende:

  • Abfallvermeidungsziele: Obwohl die Abfallvermeidungsmaßnahmen erstmals in der Novelle erwähnt sind, bleiben diese laut NABU vage. Der Verband fordert verbindliche Ziele, etwa dass die Menge der Siedlungsabfälle pro Einwohner um jährlich fünf Prozent sinken soll.
  • Wiederverwertung stärken: Der NABU fordert, dass Recyclinghöfe den Zugang für Wiederverwender und Reparaturnetzwerke erleichtern und alle gebrauchsfähigen Abfälle getrennt gesammelt werden müssen.
  • Hohe Vorgaben für Siedlungsabfälle: Um die Abfallmengen für Verbrennung und Deponierung in den kommenden 16 Jahren so stark wie möglich zu reduzieren, sollen unter anderem die Produzentenverantwortung ausgebaut, strengere Rücknahmepflichten und höheren Quoten eingeführt werden. So könnten bei Siedlungsabfälle leicht 90 Prozent recycelt werden, meint der NABU.
  • Verbindliche Recyclatquoten: Hersteller sollen verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil an Recyclaten einzusetzen. Bei Kunststoffen in Verpackungen und Einwegprodukten soll die Mindestquote zunächst 25 Prozent betragen. Im weiteren Verkauf soll die Quote schrittweise erhöht werden.
  • Flächendeckende Biotonne: Obwohl die Biotonne schon seit 2015 Pflicht ist, wurde sie noch nicht flächendeckend eingeführt. Der NABU fordert hier striktere Vorgaben für die öffentlich-rechtlichen Entsorger. Haushalte ohne Biotonne dürfe es nur noch in begründeten Ausnahmefällen geben.
  • Rechtssichere Produktverantwortung der Unternehmen: Grundsätzlich begrüßt der NABU die im KrWG geplanten Ausweitungen der Produktverantwortung. Allerdings fordert der Umweltverband klarere Definitionen, vor allem im Hinblick auf die Obhutspflicht. Außerdem soll es Unternehmen und Händlern verboten werden, voll verwendungsfähige Artikel bei Retouren und unverkauften Waren zu vernichten. Unternehmen, deren Artikel besonders häufig in der Natur weggeworfen werden, sollen sich an den Kosten der Säuberung beteiligen.
  • Abfallvermeidung durch mehr Beratung: Um die Beratung der Bürger zu intensivieren, sollte eine bundesweite Plattform Mindeststandards für die Abfallberatung entwickeln, die dann für alle Behörden gelten. Außerdem sollen Erfolgskontrollen nach Beratungen durchgeführt werden.

Was das Thema öffentliche Beschaffung betrifft, befürchtet der NABU, dass bei den Ressortabstimmungen viele „gute Ansätze bei der Produktverantwortung oder der umweltfreundlichen öffentlichen Beschaffung“ zurückgenommen werden. Er appelliert daher an die beteiligten Ministerien, hier dem BMU-Vorschlag zu folgen.

 

© 320°/ek | 09.09.2019

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