Gerichtsurteil

Ein Recyclingunternehmen hat auf einem Grundstück teerhaltigen Asphalt verfüllt. Das Material sickerte ins Grundwasser und musste entfernt werden. Es folgte ein Rechtsstreit über Kostenübernahme und Haftung. Das zuständige Landgericht hat nun ein Urteil gefällt.

Nach Teer-Einbau: Recycler haftet für Folgeschäden


Ein Recyclingunternehmer, der die Grube eines Landwirts mit möglicherweise giftigem teerhaltigem Asphalt verfüllt hat, muss für eventuelle Folgeschäden aufkommen. Das hat das Landgericht Passau in einem Zivilverfahren entschieden. Vorangegangen war ein langwieriger Rechtsstreit zwischen dem Landwirt und dem Recycler.

Den Rechtsstreit erklärt eine Gerichtssprecherin folgendermaßen: 2009 wollte ein Landwirt auf seinem Grundstück in Hutthurm bei Passau mehrere sogenannte Fahrsilos – stationäre, befahrbare Lager für Futter – bauen. Nachdem Teile des Untergrunds ausgehoben wurden, beauftragte der Landwirt einen Recycler mit der Verfüllung der Grube.

Der Recycler schüttete die Grube mit mehreren tausend Tonnen Straßenaufbruch als Fundationsschicht zu. Der dabei verwendete teerhaltige Asphalt war offenbar in Teilen giftig – er sickerte teilweise ins Grundwasser ein. Das Landratsamt Passau ordnete an, dass das Verfüllmaterial beseitigt werden muss. Der Landwirt verklagte daraufhin den Recycling-Unternehmer auf rund eine Million Euro Schadensersatz.

„Im Laufe der Jahre hat der Recycler jedoch auf eigene Rechnung das gesamte Material und deutlich mehr aus der Grube rausgeholt“, sagt die Gerichtssprecherin. „Entsprechend ging es jetzt vor Gericht nicht mehr um Schadenersatz, sondern nur noch um mögliche Folgeschäden.“ Hier hat das Landgericht nun entschieden, dass der Recycler für künftige Schäden, die durch die Verfüllung entstehen könnten, aufkommen muss.

Staatsanwalt ermittelt weiter

Allerdings beschränkt sich das Urteil nur auf Zukunftsschäden durch die Fundationsschicht. Der Landwirt konnte offenbar nicht beweisen, dass der Recycler auch für die darunterliegende Auffüllschicht haften muss.

Erledigt ist damit der Fall aber noch lange nicht. „Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen den Recycler, ob das Aufbringen des Verfüllungsmaterials – das auch an weiteren Stellen im Landkreis eingebaut wurde – eine Straftat war“, sagt die Gerichtssprecherin. „Eine Anklage wegen unerlaubtem Umgang mit Abfällen wurde zwar eingereicht, ist aber noch nicht zugelassen.“

© 320°/ek | 21.06.2017

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