Verstromen von Bio- und Klärgas

Ab kommendem Jahr werden voraussichtlich schärfere Grenzwerte für die Abgasqualität von Anlagen gelten. Das stellt insbesondere Anlagen, die Biogas und Klärgas verbrennen, vor Probleme. Denn die Übergangszeit für die Nachrüstung reicht nicht aus.

Neue Formaldehyd-Grenzwerte kommen zu früh


Die neuen Grenzwerte, die in der Diskussion stehen, gehen zurück auf einen Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Diese hatte der EU-Kommission empfohlen, Formaldehyd entsprechend den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen neu einzustufen. Die Kommission folgte dem Vorschlag und stufte im Juni 2014 Formaldehyd per Verordnung als „wahrscheinlich beim Menschen karzinogen“, also krebserregend ein.

Diese Neubewertung zieht nun weitere Kreise und führt voraussichtlich ab 1. Januar 2016 zu verschärften Grenzwerten in den Abgasen von Anlagen. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat dazu Ende April eine Vollzugsempfehlung vorgelegt. Demnach dürfen „die Emissionen an Formaldehyd im Abgas […] den Massenstrom 12,5 g/h oder die Massenkonzentration 5 mg/m³ nicht überschreiten“.

In der Entsorgungswirtschaft gibt es jedoch Bedenken, dass die vorgeschlagenen Grenzwerte innerhalb der vorgesehenen Übergangsfristen eingehalten werden können. So fordert der Entsorgerverband BDE insbesondere für Anlagen, die Biogas oder Klärgas verbrennen, längere Übergangsfristen, um die Grenzwerte erreichen zu können. Die LAI hat in ihrer Empfehlung für so genannte Verbrennungsmotoranlagen vier Jahre vorgeschlagen. Doch das reicht laut BDE bei Weitem nicht aus, um technologisch sinnvolle Lösungen zu entwickeln, zu testen und im großtechnischen Maßstab einzusetzen. Selbst mit Oxydationskatalysatoren und Systemen zur thermischen Nachverbrennung, die derzeit am Markt verfügbar sind, lasse sich der Formaldehydgrenzwert nicht sicher unter 20 Milligramm je Kubikmeter halten. Damit sei der Aufwand unverhältnismäßig.

Der Entsorgerverband schlägt stattdessen vor, die Übergangszeit zu verlängern. Er hält einen Grenzwert für Formaldehyd von 40 Milligramm je Kubikmeter für angemessen. Dieser Wert sollte auch für Neuanlagen gelten. Denn sie stünden vor dem gleichen technologischen Problem.

Ähnlich argumentiert der Verband kommunaler Unternehmen (VKU). Nach seiner AUffassung sollte der Emissionswert für Verbrennungsmotoranlagen für Biogas oder Klärgas aufgrund der Probleme nicht weiter als auf 40 Milligramm je Kubikmeter abgesenkt werden. Um diesen Emissionswert sicher einzuhalten, schlägt der Verband eine Übergangszeit für bestehende Anlagen von mindestens fünf Jahren vor. Sollten technische Neuentwicklungen dafür sorgen, dass niedrigere Formaldehydemissionswerte in diesen Anlagen sicher eingehalten werden, will der VKU die weitere Absenkung prüfen.

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