EEG-Novelle

Die erneute Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz lässt den Altholzverband BAV hoffen, dass der Wegfall der Altholzförderung nun doch noch schrittweise stattfinden wird. Bei der letzten Novelle konnte sich der Verband damit nicht durchsetzen. Doch womöglich kommt es dieses Mal anders. Die Gespräche mit dem zuständigen Ministerium laufen.

Neue Hoffnung beim BAV


Neue Novelle, neues Glück: Der Altholzverband BAV hofft, dass bei der aktuellen Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sein Anliegen doch noch gehört wird. „Wir wollen, dass die auslaufende Förderung für Altholz nicht wie geplant abrupt, sondern mit einer Übergangslösung durchgezogen wird“, sagt Simon Obert, Geschäftsführer bei BAV. Vor zwei Jahren war der Verband mit seiner Forderung noch gescheitert.

Im Kern geht es darum, dass der Verband ohne eine Übergangslösung massive Wettbewerbsverzerrungen unter den Altholzkraftwerken befürchtet. Dabei geht es weniger um den Wegfall an sich, als um die Art und Weise. Grundsätzlich gilt Altholz gemäß der Biomasseverordnung schon länger nicht mehr als Biomasse und ist daher nicht mehr förderungswürdig. „Daran wollen wir auch nicht rütteln“, betont Obert. „Wir wollen raus aus der Förderung, wir schaffen das auch ohne.“

Einige Anlagen fallen raus – andere werden noch bezuschusst

Das Problem an dem Wegfall sei vielmehr, dass erste Anlagen bereits 2020 aus der Förderung fallen, während andere weiterhin bezuschusst werden. Die Förderung wurde im Jahr 2000 eingeführt und gilt für 20 Jahre – für die Betreiber, die von Anfang an dabei waren, ist daher in zwei Jahren Schluss. „Das führt dazu, dass diese Betreiber mit denjenigen konkurrieren müssen, deren Förderung noch ein paar Jahre läuft“, sagt Obert. Der BAV-Geschäftsführer schätzt, dass 2020 zunächst bei rund zehn Anlagen die Förderung gestrichen wird.

Um für mehr Wettbewerbsgleichheit zu sorgen, fordert der BAV, dass für diese Betreiber noch eine Übergangslösung mit sukzessive sinkenden Förderbeträgen geschaffen wird. „Für Schwarzlaugenanlagen wurde beispielsweise ein solches Integrationsmodell in die Novelle 2017 mitaufgenommen“, sagt Obert.

Obwohl der BAV schon vor zwei Jahren mit dieser Forderung gescheitert ist, gibt der Interessensverband die Hoffnung nicht auf, dass die Übergangslösung in das neue EEG mit aufgenommen wird. Einen Vorteil sieht Obert vor allem darin, dass das zuständige Wirtschaftsministerium mittlerweile Unions-geführt ist. „Vertreter von CDU/CSU hatten schon damals signalisiert, dass sie unser Anliegen unterstützten. Da war das Wirtschaftsministerium allerdings SPD-geführt. Diesmal haben wir also eine neue Chance.“

Interner Entwurf wieder ohne Übergangslösung

Ob der BAV dieses Mal erfolgreich sein wird, wird sich zeigen. In einem internen Entwurf der Novelle ist die geforderte Übergangslösung bislang noch nicht aufgenommen worden. Aufgeben will Obert trotzdem nicht. „Wir sind mittlerweile wieder mit dem Ministerium im Gespräch.“

Dass es trotz der unsicheren Rahmenbedingungen Unternehmen gibt, die weiterhin auf Altholz setzen, zeigt das Beispiel Steag New Energies, eine Tochter des Stromerzeugers Steag. Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass im Hafen von Duisburg ein neues Kraftwerk geplant ist, das 170.000 Tonnen Altholz pro Jahr verarbeiten soll. „Ich denke, das wird nicht einfach für die Betreiber“, kommentiert Obert. „Auf der anderen Seite ist das Unternehmen dann auch die Fesseln des EEG los. Denn die Förderung war auf eine Bemessungsleistung von 20 MW beschränkt und es gab entsprechend viele kleine Betreiber – für die Großen wird es jetzt erst interessant.“

Laut Obert gibt es in Deutschland derzeit 75 Altholzkraftwerke. Im Jahr 2016 lag das Altholzaufkommen bei etwa 6,6 Millionen Tonnen, davon wurden 1,7 Millionen Tonnen stofflich und 4,5 Millionen Tonnen energetisch verwertet.

 

© 320° | 18.09.2018

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