Nach Überarbeitung

Seit kurzem liegt die überarbeitete sächsische Sortierrichtlinie für eine einheitliche Abfallanalytik vor. Die Richtlinie hat auch bundesweit Geltung. Sie ist die Grundlage bei der Durchführung der meisten Sortieranalysen.

Neue Sortierrichtlinie für Abfallanalytik in Sachsen


Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hatte im vergangenen Jahr das Ingenieur- und Beratungsunternehmen Intecus mit der Überarbeitung der Richtlinie beauftragt. Die Richtlinie dient einer einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen, ist aber laut Intecus auch bundesweit die Grundlage bei der Durchführung der meisten Sortieranalysen.

Ziel der Überarbeitung waren effiziente Sortieranalysen, ohne dass die wissenschaftlichen Anforderungen an die Methodik und somit auch die Qualität der Ergebnisse vernachlässigt werden. Zudem war zu gewährleisten, dass die fortgeschriebene Sächsische Sortierrichtlinie im Hinblick auf die unterschiedlichsten Fragestellungen zum Aufkommen und zur Zusammensetzung der betrachteten Abfälle flexibel angewandt werden kann.

Die Ergebnisse der Überarbeitung wurden im Rahmen einer Expertenanhörung diskutiert und liegen nun vor. Die neue Sortierrichtlinie sowie der Überarbeitungsbericht können hier heruntergeladen werden.

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