Diskussionspapier zur Vereinfachung und Optimierung

Der Entsorgerverband bvse stellt in einem Diskussionspapier Forderungen an die Entsorgung von mineralischen Abfällen. Der Bauherr soll stärker in die Pflicht genommen werden. Aber auch auf die Aufbereiter kommen neue Aufgaben zu.

Neue Vorschläge für Entsorgung mineralischer Abfälle


Während die Branche weiterhin auf die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) wartet, hat der Fachverband Mineralik im bvse ein Konzept für die Entsorgung von mineralischen Abfällen entwickelt. Der Entwurf soll als Diskussionsgrundlage gelten und wird derzeit mit den Beteiligten in der Branche und den Behörden abgestimmt. Ein Überblick über die wichtigsten Vorschläge:

Der Bauherr: Neue Anforderungen und Einführung von Standards

Eigentlich ist der Bauherr schon per Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Entsorgung seiner mineralischen Stoffe und Abfälle verantwortlich. Der bvse bezweifelt jedoch, dass der Bauherr tatsächlich immer über die erforderliche Vorgehensweise informiert ist. Der Vorschlag: Jegliches Bauvorhaben muss genehmigt und angezeigt werden. In den Bauanträgen müssen unter anderem Angaben zur Anlagennutzung und Art und Menge der voraussichtlich anfallenden Abfälle gemacht werden. Somit könnten sich auch die Umweltämter über die Daten austauschen und die Bauherren über mögliche kritische Punkte besser informiert werden.

Der Rückbau soll schon bei der Planung der Baumaßnahme berücksichtigt werden. Dabei sollen Standards eingeführt werden. Diese beinhalten eine Vorerkundung des Baugrunds beziehungsweise des technischen Bauwerks, ein Rückbaukonzept, die grundlegende Charakterisierung der ausgebauten Abfälle und Stoffe und ein Entsorgungskonzept. Für Letzteres sollen dem Bauherrn entsprechende Informationen über genehmigte Anlagen-, Verfüll- und Deponiestandorte zur Verfügung gestellt werden.

Die Aufbereiter: Maßvolle Regeln zur Outputkontrolle

Auch die Aufbereiter sind bereits jetzt als Abfallbesitzer grundsätzlich in der Pflicht, die Abfälle ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen. Der bvse will nun auch die Aufbereiter strenger in die Pflicht nehmen und fordert, dass bei einer strengeren Inputkontrolle genau überprüft wird, ob das Material auch mit den Charakterisierungen des Abfallerzeugers übereinstimmt. Bei Unstimmigkeiten sollen zusätzliche Prüfungen durchgeführt und unzulässiges Material zurückgewiesen werden.

Die strengere und verbindliche Outputkontrolle, die bereits im Entwurf der ErsatzbaustoffV festgelegt wird, unterstützt der bvse weitgehend. In zwei Bundesländern ist die Kontrolle ohnehin bereits durch einen Leitfaden beziehungsweise Erlass geregelt, nun soll sie per Gesetz verankert werden. Der Verband fordert jedoch, dass nicht zu viele Daten im Bereich des Outputs verlangt werden. „Unsinnig ist zum Beispiel ein Lageplan“, sagt Stefan Schmidmeyer, der als Geschäftsführer des Verbands Baustoff Recycling Bayern maßgeblich an dem Leitfaden beteiligt war. „Ein Lageplan ist nicht nötig und auch nicht praktikabel, da man ja im Vorfeld durch die Qualitätssicherung diese Informationen schon hat.“

Die Verwender und Einbauer: Wegfall der Anzeigepflicht

Wer mineralische Ersatzbaustoffe einbauen möchte, muss derzeit eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegen. Nach den bvse-Plänen muss das künftig nicht mehr sein. „Wenn hier bereits das Procedere der Qualitätssicherung durchlaufen wurde, dann muss keine zusätzliche wasserrechtliche Erlaubnis beim Amt eingeholt werden“, sagt Schmidmeyer. Anders sieht es beim Verfüller aus. Hier fordert der Verband, dass es im Vorfeld nochmal eine Materialanalyse geben muss. Gleiches gilt für die Deponierung.

Ablehnend steht der Verband der Anzeigepflicht des Bauherrn gegenüber. „Jetzt steht in der ErsatzbaustoffV, dass der Bauherr, der Ersatzbaustoffe verwenden möchte, dies 14 Tage vorher anzeigen muss“, erklärt der Geschäftsführer. „Das sehen wir als starke Beeinträchtigung der Akzeptanz und Einsatzmöglichkeiten der Ersatzbaustoffe. Der Bauherr weiß oft am wenigsten von der Sache und will lediglich ein Bauprodukt kaufen. Die Verwendungsarten bekommt er ohnehin vom Verkäufer gesagt. Es macht keinen Sinn, wenn jemand 14 Tage vorher anzeigen muss, dass er eine Bodenplatte einbauen will. Wir befürchten, dass der Bauherr dann lieber Primärmaterial verwenden möchte.“

Der Gegenvorschlag des bvse: Die Anzeigepflicht wird vom Bauherrn auf den Anlagenbetreiber übertagen. Die Behörden wissen dann, wo wann was verarbeitet wird und auch, wo die Materialien hingebracht und verbaut wurden. Gleiches soll auch für Betreiber von mobilen Anlagen gelten.

Gegen die Begriffsverwirrung: Gleiches für Gleiches

Derzeit werden in den verschiedenen Verordnungen gleiche Materialien unterschiedlich definiert. Der bvse fordert eine Harmonierung der Begriffsbestimmung, die dann auch in der Deponierverordnung vorgenommen wird. Da unaufbereiteter Bauschutt in der ErsatzbaustoffV gar nicht erwähnt wird, möchte der Verband, dass dies nachgeholt wird und alle wiederverwertbaren Abfälle auch aufbereitet werden müssen.

Die Qualitätssicherung: Für alle Bereiche und neue Verhältnisse

Der bvse möchte, dass die Qualitätssicherung – egal ob beim Input oder beim Output für Verfüller – vereinheitlicht wird und zur Beprobung ein Grundkonzept angewendet wird: Jeweils eines für heterogenes beziehungsweise homogenes Material. „Wir wünschen uns auch, dass festgelegt wird, was genau beprobt wird, beispielweise welche Korngrößen“, sagt Schmidmeyer. „Auch Grenzen für Störstoffe sollen einheitlich festgelegt werden.“

Beim Analyseverfahren möchte der bvse das sogenannte 10:1 Verfahren beibehalten. Hier wird bei einem Flüssigkeit-Feststoffverhältnis von 10:1 beprobt. „Auch in der Deponierverordnung steht ja dieses Verfahren“, sagt Schmidmeyer. „Wenn ich dann bei Ersatzbaustoffen – wie vom Bundesumweltministerium geplant – das Verhältnis 2:1 nehmen muss, kommt es zu Doppelprobungen. Das erschwert auf der Baustelle die Bewertung des Materials und die Wahl des richtigen Entsorgungswegs “. Auch die Regeln über die Häufigkeit der Analysen sollen für alle Entsorgungswege einheitlich festgelegt werden.

© 320°/ek | 19.11.2014

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