Novelle des EEG

Der Appell der Altholzverwerter hat nichts genützt: Im aktuellen Entwurf zur EEG-Novelle wurde die geforderte Übergangslösung nicht mitaufgenommen. Der Altholzverband befürchtet nun das baldige Aus für einige Verwerter.

Neuer Referentenentwurf: Keine Übergangslösung für Altholzverwerter


Der Gesetzgeber ist scheinbar nicht gewillt, die EEG-Förderung für Altholzaufbereiter in veränderter Form einige Jahre weiterlaufenzulassen. Auch im aktuellen, zweiten Referentenentwurf findet sich keine entsprechende Regelung.

Für den Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter (BAV) ist das eine Hiobsbotschaft. Der Verband hatte an das Bundeswirtschaftsministerium appelliert, für die Branche ein Marktintegrationsmodell in das neue EEG mitaufzunehmen. Da bereits im EEG 2014 festgelegt ist, dass Ende 2020 die ersten Altholzkraftwerke aus der Förderung ausscheiden, befürchtet der Verband, dass ohne Folgelösung in den kommenden Jahren eine Altholzverbrennungskapazität von fast 4 Millionen Jahrestonnen wegbrechen wird.

Der BAV forderte daher, dass in dem Integrationsmodell ausnahmslos alle Anlagen bis 2026 zwar weitergefördert werden, bereits ab dem 1. Januar 2021 aber jährlich schrittweise weniger Geld bekommen sollen. Für den Gesetzgeber bedeutet das laut BAV-Prognose Mehrkosten von 1 Milliarde Euro. Müsste hingegen Altholz in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden, entstünden Kosten von 4,5 Milliarden Euro. Durch das BAV-Modell ließen sich somit 3,5 Milliarden Euro einsparen.

Übergangslösung für Schwarzlaugenanlagen

Tatsächlich wurden im aktuellen Gesetzesentwurf an die Betreiber von Biomasseanlagen mit einer Leistung von mehr 150kW grundsätzlich Zugeständnisse gemacht. Für sie gibt es nun die Möglichkeit, über Ausschreibungen weitere Fördergelder zu erhalten. Nicht so für Altholzanlagen: „Ausgenommen werden jedoch wegen der ordnungsrechtlichen Verwertungspflicht Altholzanlagen sowie Schwarzlaugenanlagen“, heißt es in dem Entwurf vom 2. Juni.

Für die Schwarzlaugenanlagen gibt es eine Übergangslösung. Das Modell dazu ist laut BAV-Geschäftsführer Simon Obert fast identisch mit dem BAV-Vorschlag. Obert erneuerte daher seinen Appell in einem Schreiben an mehrere Bundestagsabgeordnete, das Integrationsmodell doch noch in das EEG mitaufzunehmen.

© 320°/ek | 07.06.2016

Mehr zum Thema
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan