Umsetzung von EU-Vorgaben

Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag über den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Batteriegesetzes beraten. Der Umweltausschuss des Bundestags hatte zuvor empfohlen, den Entwurf in der Ausschussfassung anzunehmen.

Novelle des Batteriegesetzes passiert Bundestag


Der Bundestag hat gestern den Entwurf der Bundesregierung für ein „Erstes Gesetz zur Änderung des Batteriegesetzes“ angenommen. Die Abgeordneten der Koalition und der Grünen stimmten dem Gesetzentwurf zu, die Abgeordneten der Linken enthielten sich.

Der Bundestag stimmte damit auch den vom Umweltausschuss empfohlenen Änderungen zu. Die Umweltpolitiker des Bundestages hatten sich Ende September an einigen Stellen klarstellende Änderungen gewünscht. Einer dieser Änderungsvorschläge betrifft die Pfandrückerstattung für Fahrzeugbatterien. Der Umweltausschuss hatte angeregt, dass die Pfandrückerstattung für Vertreiber, die Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, verpflichtend werden sollte. Dadurch könnten Vollzugsprobleme vermieden werden, hieß es in der Begründung

Im November könnte das neue Gesetz in Kraft treten

Mit ihrem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung das Batteriegesetz der im Jahr 2013 beschlossenen Änderung der europäischen Batterierichtlinie anpassen. Damit wird unter anderem die Verwendung von Cadmium und Quecksilber in Batterien eingeschränkt.

In dem neuen Gesetz wird auch geregelt, dass öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Batterien aus Elektrogeräten kostenlos zurücknehmen müssen. „Wer ein altes Elektrogerät an der kommunalen Sammelstelle abgibt, kann herausnehmbare Batterien dort ebenfalls abgeben“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Thomas Gebhart, der für die Unionsfraktion für das Batteriegesetz federführend zuständig ist.

Der Gesetzentwurf mit den Änderungen muss nun erneut dem Bundesrat vorgelegt werden. Beschließt auch er das Gesetz in dieser Form, wird es der Bundeskanzlerin sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet. Anschließend prüft der Bundespräsident. Danach unterschreibt er es und lässt es im Bundesgesetzblatt veröffentlichen. Verläuft alles nach Plan, könnte das Gesetz schon im November in Kraft treten.

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