Urteil

Die Ausschreibung der Restabfall-Ausschreibung in Wiesbaden ist rechtens. Das hat das zuständige Oberlandesgericht bekannt gegeben. Das Gericht weist damit die Beschwerde von Remondis zurück.

OLG bestätigt Restmüll-Ausschreibung in Wiesbaden


Bei der Ausschreibung der Restmüll-Entsorgung ab 2019 haben die städtischen Entsorgungsbetriebe (ELW) alles richtig gemacht. Das ist zumindest die Auffassung des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main. ELW habe bei der Ausschreibung nicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung, des Wettbewerbs und der Transparenz verstoßen, teilt das Gericht mit (Az. 11 Verg 16/17). Gleiches gelte für die Festlegung der Zuschlagskriterien ebenso wie für deren Gewichtung.

In der Ausschreibung ist festgelegt, dass die Stadt Wiesbaden eine möglichst ortsnahe Lösung favorisiert. Dasjenige Entsorgungskonzept werde als vorteilhaft angesehen, das die geringsten CO2-Emissionen verursache, heißt es sinngemäß in den Ausschreibungsunterlagen. Das OLG hält diese Vorgabe für vertretbar. Die Favorisierung ortsnaher Entsorgungslösungen sei ein unter ökologischen Gesichtspunkten sachgerechtes Unterscheidungskriterium, weil damit Transport (CO2)-Emissionen vermieden werden können, die beim Weitertransport in weiter entfernte Entsorgungsanlagen entstehen, so das Gericht.

Wie die Richter ebenfalls klarstellten, sei die Frage möglicher Überkapazitäten im Rhein-Main-Gebiet durch den Neubau einer Entsorgungsanlage im Vergabeverfahren nicht zu überprüfen. Dies sei Aufgabe der Gemeinden bzw. der zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.

Warten auf Auftragsvergabe

Das Urteil des OLG Frankfurt kam zustande, weil das Gericht über eine Beschwerde des Entsorgungskonzerns Remondis zu entscheiden hatte. Remondis hatte Ende des vergangenen Jahres bereits eine Rüge bei der zuständigen Vergabekammer eingereicht, weil der Konzern der Meinung ist, dass die Stadt Wiesbaden mit der Restmüll-Ausschreibung gegen vergaberechtliche Grundsätze verstoßen hat. Die Vergabekammer wies die Rüge zurück. Daraufhin legte der Konzern Beschwerde beim OLG ein.

In Wiesbaden fallen jährlich rund 70.0000 Tonnen Restmüll an. Bislang wird der Restmüll im Rahmen eines Tauschgeschäfts mit der Rhein-Main-Abfall GmbH (RMA) in der Müllverbrennungsanlage Frankfurt entsorgt, an der Remondis beteiligt ist. Im Gegenzug kann RMA Kapazitäten der Deponie Dyckerhoffbruch nutzen. Ende 2018 endet jedoch der Vertrag zwischen den Wiesbadener Entsorgungsbetrieben ELW und der RMA.

Die Ausschreibung der Stadt Wiesbaden für den Zeitraum ab 2019 umfasst zunächst 50.000 Tonnen Restmüll. Ab 2024 steht dann die komplette Restmüllmenge von 70.000 Tonnen zur Entsorgung an. Angeblich haben sich vier Unternehmen für den Zuschlag beworben. Dazu zählt auch die Entsorgungsfirma Knettenbrech + Gurdulic. Der Entsorger plant den Bau eines EBS-Kraftwerkes an seinem Hauptsitz unmittelbar neben der Wiesbadener Deponie Dyckerhoffbruch.

Nach dem rechtskräftigen Urteil des OLG ist nun davon auszugehen, dass die Stadt Wiesbaden in den kommenden Wochen mitteilen wird, welcher der Bieter den Zuschlag erhalten wird.

Mehr zum Thema
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
Der längste Streik in der Geschichte der IG Metall
Dopper führt digitalen Produktpass ein
„Wir bieten moderne Büroräume und günstige grüne Energie“