Altpapiersammlung

Im Vogelsbergkreis werden die Abfallgebühren verursachergerecht ermittelt. Beim Altpapier gibt es einen zusätzlichen Anreiz: Der Bürger bekommt einen Teil der Erlöse zurückerstattet, wenn der Kreis einen Überschuss erzielt.

Payback für Altpapier


„Gib du mir deinen Abfall und du bekommst Geld dafür“ – was im privaten Bereich der Abfallsammlung inzwischen immer häufiger vorkommt, ist bei der kommunalen Entsorgung nicht üblich. Eine Ausnahme bildet der hessische Zweckverband Abfallwirtschaft Vogelsbergkreis (ZAV).

Dieser hatte im Jahr 2010 ein neues Anreizsystem eingeführt, um die Bürger nicht nur verursachergerecht an den Kosten zu beteiligen, sondern auch an den Erlösen und Kosteneinsparungen. Seitdem sind die Entsorgungsgebühren beim ZAV in mehrere Bereiche unterteilt: die grundstücksbezogene Grundgebühr, die personenbezogenen Mindestgebühr, die Leerungsgebühr – und eine Bonusregelung für Altpapier.

Bei der grundstücksbezogenen Grundgebühr wird pauschal pro Grundstück ein Fixbetrag verlangt, erklärte ZAV-Geschäftsführer Hansjörg Fuchs auf dem Kasseler Abfallforum. Bei der personenbezogenen Mindestgebühr zahlen alle Personen die gleiche Grundgebühr. Darin enthalten ist der Anspruch auf die Leerung von 1.040 Litern Abfall pro Person und Jahr. Wer weniger verbraucht, bekommt eine Rückzahlung, wer mehr in Anspruch nimmt, muss nachzahlen. Die zusätzlichen Leerungsgebühren werden dann für die tatsächlich zu entsorgende Mehrmenge berechnet. Abgerechnet wird am Ende des Jahres.

Auch Gewerbetreibende entscheiden sich für Kommune

Ähnlich funktioniert das System auch bei Altpapier. Die Erlöse sind so hoch, dass der ZAV einen Überschuss erzielt. Dieser wird den Bürgern abhängig von ihren Sammelmengen ein Teil dieses Überschusses ausgezahlt. Das System hat neben dem Anreiz zur Trennung einen weiteren Vorteil: Da die Altpapierentsorgung außerhalb des „normalen“ Gebührenmodells durchgeführt wird, wirken sich Preisschwankungen beim Altpapier nicht auf den Gebührenhaushalt aus.

Um zu bestimmen, wer welches Geld zurückbekommt, erhält jedes Grundstück ein individuell errechnetes Gefäßvolumen für Altpapier. Die Tonnen sind registriert, die Leerung wird elektronisch erfasst. Auch hier wird am Jahresende abgerechnet. „Die Höhe ergibt sich aus dem bereitstehenden Gefäßvolumen und den Leerungsanzahlen“, sagte Fuchs. Gewogen werden die Gefäße allerdings nicht – die Berechnung erfolgt nach Volumen.

Welche Ergebnisse mit dem Modell erzielt werden – sowohl monetär als auch mengenmäßig – führte Fuchs nicht aus. Nur soviel: Die Akzeptanz sei durch die individuelle Abrechnung gestiegen, es habe bei 72.000 Gebührenbescheide nur 30 Widersprüche gegeben, die Trennung von Altpapier und Restabfall sei deutlich verbessert worden und auch die Erlöse hätten zugenommen. Außerdem hätten sich durch das Modell auch Gewerbebetreibe dazu entschieden, die Abfallsammlung durch den kommunalen Entsorger erledigen zu lassen.

Und nicht zuletzt: „Wir haben erstmals für eine Leistung oder Idee ein Lob erhalten“, schloss Fuchs. „Das war für uns ganz neu.“

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