Verpackungsentsorgung

Die 6. Novelle ist noch nicht mal beschlossen, da wird schon die nächste Novelle in Angriff genommen. Das zumindest berichtet der bvse mit Bezug auf gut informierte Kreise.

BMU plant bereits die 7. Novelle der VerpackV


Laut bvse plant das Bundesumweltministerium, kurzfristig eine Neuregelung der Verpackungsentsorgung in Deutschland in Angriff zu nehmen. Dies soll im Rahmen einer 7. Novelle der Verpackungsverordnung geschehen. Erst am Mittwoch hatte das Bundeskabinett den Änderungen zur 6. Novelle zugestimmt.

Nach Angaben des bvse wird mit der neuen Entwicklung nun wohl die 6. Novelle der Verpackungsverordnung zügig beschlossen werden. Anschließend sollen in einer 7. Novelle die Probleme bei der Verpackungsentsorgung gelöst werden. Das lässt darauf schließen, dass die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ihre geplanten Änderungsanträge zur anstehenden 6. Novelle zurückziehen könnte.

Der bvse stellt allerdings in Frage, ob eine 7. Novelle der Verpackungsentsorgung tatsächlich Sinn macht. „Fakt ist, dass der administrative und gesetzgeberische Aufwand, bis hin zur Beteiligung des Bundesrates, bei einer wiederholten Änderung der Verpackungsverordnung praktisch der gleiche ist, wie bei einem Gesetz“, erklärt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Allerdings könnten manche grundlegenden Fragen nur im Rahmen einer gesetzlichen Regelung geändert werden. Wir fordern daher nach wie vor, statt einer Novellierung der Verpackungsverordnung ein neues Wertstoffgesetz zu verabschieden.“

Zentrale Stelle könnte es besser

In jedem Fall begrüßt der bvse, dass die Politik jetzt wohl entschlossen ist, die Regelungen der Verpackungsentsorgung grundlegend zu überarbeiten. So verweist Rehbock darauf, dass die Recyclingquoten dringend den heutigen Möglichkeiten angepasst werden müssen und das Kunststoffrecycling in Deutschland gestärkt werden muss. „Hier gibt es einen ganzen Berg von Problemen“, betont Rehbock. Der bvse-Hauptgeschäftsführer weist auch darauf hin, dass es unabhängig von dem Lizenzmengenschwund, für den die sogenannte Point-of-Sale-Regelung und die pauschale Anwendung von Branchenlösungen verantwortlich sind, für allein 800.000 Tonnen Leichtverpackungen gar keine finanzielle Beteiligung an dem System der Verpackungsentsorgung gibt. Auch hier bestehe dringender Handlungsbedarf.

Es habe sich in den vergangenen Jahren zudem gezeigt, dass die Bundesländer große Probleme hätten, einen wirksamen Vollzug der Verpackungsverordnung zu gewährleisten. Das könnte eine „Zentrale Stelle“, die – mit hoheitlichen Aufgaben ausgestattet – für die Registrierung und Mengenmeldung von Verpflichteten zuständig wäre, wesentlich besser. In diesem Punkt seien sich auch die meisten Beteiligten bei dem Dessauer Planspiel für eine Neuregelung der Wertstofferfassung einig gewesen. Nach Ansicht des bvse ist es daher unverzichtbar, eine solche „Zentrale Stelle“ einzurichten. Doch das setze zwingend eine gesetzliche Regelung voraus.

Auch das Beschränken der Dualen Systeme auf ihre Gewährleistungsfunktion für die Erfassung und Verwertung der Verpackungsmaterialien oder auch eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen privater und kommunaler Hand seien Themen, die nach Ansicht des bvse „deutlich besser“ im Rahmen eines Wertstoffgesetzes gelöst werden könnten.

Ein weiterer wichtiger Punkt sei außerdem die Frage, ob die Dualen Systeme oder die Entsorgungsunternehmen Eigentum an den Wertstoffen erlangen. Auch hier könne nur eine gesetzliche Regelung für Sicherheit sorgen. Zwar habe kürzlich das Landgericht Ravensburg in einer Grundsatzentscheidung deutlich gemacht, dass die Dualen Systeme kein (Teil-)Eigentum an Altpapier erlangen. Das Gericht stellte in seinem Urteil fest, dass das Eigentum am Altpapier von den Bürgerinnen und Bürgern demjenigen übertragen wird, der es tatsächlich einsammelt. Ob damit allerdings tatsächlich Klarheit besteht, muss jedoch bezweifelt werden. Wahrscheinlicher ist, dass diese juristische Auseinandersetzung nur in eine neue Runde gehen wird.

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