Gesundheitsrisiken

Welche Gesundheitsrisiken lauern beim Recycling gebrauchter Leuchtmittel und LCD-Geräte? Eine Studie hat das potenzielle Risiko untersucht. Die Ergebnisse geben Entwarnung für den Normalbetrieb an einer Sammelstelle. Vorsicht ist dennoch geboten.

Quecksilberhaltige Leuchtmittel: Studie gibt Entwarnung


Pro Jahr werden nach Angaben der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) rund 10.000 Tonnen quecksilberhaltige Leuchtmittel dem Recycling zugeführt. Diese Sammelmenge stammt aus bundesweit rund 5.000 Kleinmengen-Sammelstellen, 400 Großmengen-Sammelstellen sowie von Großbetrieben. Gehen die Leuchtmittel bei der Aufbereitung zu Bruch, entweicht Quecksilber, das je nach Austrag zu einem erhöhten Gesundheitsrisiko bei den Mitarbeitern führen kann.

Die Unfallversicherungen haben vor diesem Hintergrund ein Messprojekt gestartet, um das potenzielle Gesundheitsrisiko zu ermitteln. Das zentrale Ergebnis: An Kleinsammelstellen wird im normalen Sammelbetrieb, bei dem gelegentlich auch mit dem einen oder anderen zerbrochenen Leuchtmittel zu rechnen ist, der Arbeitsplatzgrenzwert für Quecksilber nicht erreicht.

Auch in Großsammelstellen, in denen gebrauchte Röhren und Lampen palettenweise gesammelt und umgeschlagen werden, wurden im Normalbetrieb keine erhöhten Belastungen festgestellt. Bei einem Unfall und einem Bruch einer größeren Anzahl von Röhren sei jedoch mit erhöhten Werten zu rechnen, warnen die Unfallversicherungen.

30 Messungen in fünf Betrieben

Die Untersuchung bezog sich auf das Recycling von quecksilberhaltigen Leuchtmitteln nach dem Schredder- sowie dem Kapp-Trenn-Verfahren. Das Recycling von anderen quecksilberhaltigen Geräten, wie z. B. Thermometern, oder elektronischen Bauteilen, wie z. B. Schaltern, war nicht Gegenstand der Untersuchung. Solche Bauteile enthalten in der Regel sehr viel mehr metallisches Quecksilber und sind gesondert zu recyceln.

Für die Untersuchung wurden 30 Messungen in fünf Betrieben durchgeführt. Untersucht wurden Arbeitsbereiche innerhalb und außerhalb der Recyclinganlagen. Bei Tätigkeiten mit intakten Leuchtmitteln weicht Quecksilber in der Regel nicht aus. Expositionen können auftreten, wenn zerbrochene Leuchtmittel angeliefert werden oder vor Ort Leuchtmittelbruch entsteht. Auch leere Sammelbehälter (Austauschbehälter) können zu Quecksilberemissionen führen, wenn sie Reste von Glasbruch und Leuchtmittelbeschichtungen enthalten.

Sollte ein Bruch entstehen, sei dieser umgehend mit einem Kehrbesen und einer Kehrschaufel vorsichtig aufzunehmen und in speziellen verschließbaren Behältern zu lagern, mahnen die Unfallversicherungen. Kehrbesen und Kehrschaufel sollten nur für diesen Zweck verwendet und entsprechend gekennzeichnet werden.

Regelmäßige Wartung der Aktivkohlefilter

Leuchtmittelbruch, wie beispielsweise Ausschuss aus der Herstellung, wird in der Regel in sogenannten Big-Bags angeliefert. Diese Big-Bags sowie beschädigte Leuchtmittel seien in separaten Lagerbereichen außerhalb von Arbeitsbereichen zu lagern, beispielsweise überdacht im Freien.

Wie die Unfallversicherungen weiter hervorheben, seien die beim Schreddervorgang freiwerdenden Quecksilberdämpfe an der Entstehungsstelle zu erfassen und aus dem Arbeitsbereich zu führen. Kann eine vollständige Erfassung der Quecksilberdämpfe nicht sichergestellt werden, sei eine raumlufttechnische Anlage erforderlich. Werden in der Recyclinganlage Aktivkohlefilter zur Erfassung der Quecksilberemissionen eingesetzt, seien diese regelmäßig zu warten. „Es ist sicherzustellen, dass beladene Filter rechtzeitig ausgetauscht und ordnungsgemäß entsorgt werden“, stellen die Unfallversicherungen klar.

Ferner seien im Bereich der manuellen Aufgabe zur Recyclinganlage grundsätzlich Schutzhandschuhe zur Vermeidung von Schnittverletzungen sowie Schutzbrille und Gehörschutz zu tragen. Soweit man sich in Bereiche innerhalb der Recyclinganlage begibt, z. B. beim Wechseln von BigBags oder bei Störungsbeseitigung, sei zusätzlich ein Atemschutz mit einem Hg-P3-Filter zu tragen.


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Neue Vorgaben für Quecksilber

In der Regel ist der Quecksilbergehalt der heute zur Entsorgung anfallenden Leuchtmittel höher als der zurzeit zugelassene. Die bereits eingeführte Beschränkung von Quecksilber/Quecksilberprodukten in Elektro-/Elektronikgeräten wird sich erst in einigen Jahren beim Recycling auswirken.

Nach der europäischen RoHS-Richtlinie sind für neu in den Verkehr gebrachte Elektro- und Elektronikgeräte Stoffverbote, zum Beispiel für Quecksilber, in Kraft getreten. Zu den zugelassenen Ausnahmen zählt unter anderem die Verwendung von Quecksilber in Leuchtmitteln, dessen zulässige Höchstmenge stufenweise abgesenkt wird. Bei neu in Verkehr gebrachten Leuchtmitteln müsse herstellerseitig seit September 2010 der Quecksilbergehalt auf der Verpackung angegeben werden, erklären die Unfallversicherungen. So dürfe seit Januar 2013 beispielsweise in einer KLL mit einer Leistung < 30 W der Quecksilbergehalt 2,5 mg nicht übersteigen.

Im Handel sind bereits jetzt KLL verschiedener Hersteller erhältlich, die diese Werte deutlich unterschreiten (z. B. 1,5 mg). Stabförmige Standardleuchtstoffröhren dürfen seit Januar 2012 je nach Typ zwischen 3,5 und 7 mg Quecksilber enthalten. Hochdruckquecksilberdampflampen enthalten bis zu 30 mg Quecksilber und werden seit April 2015 nicht mehr in Verkehr gebracht.

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