Altbatteriesammlung

Die Sammlung von Gerätealtbatterien in Deutschland könnte schon bald anders aussehen. „Das Gemeinsame Rücknahmesystem wird es in seiner bisherigen Form zukünftig nicht mehr geben“, heißt es in einem aktuellen Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums.

Reform des Batteriegesetzes geplant


Die grünen Sammelboxen von GRS Batterien werden wohl eingemottet – zumindest teilweise. Aktuell arbeitet das Bundesumweltministerium (BMU) an einem Eckpunktepapier, um die Altbatteriesammlung neu aufzusetzen. GRS soll demnach nur noch ein „Auffangsystem“ sein. Die Hersteller sollen sich über registrierte Rücknahmesysteme künftig selbst tragen.

Der Text für eine Änderung des Batteriegesetzes ist zwar noch nicht definitiv. Fest steht aber, dass das BMU mit der Neuordnung das Wettbewerbselement betonen will. Was genau momentan diskutiert wird, haben wir im Folgenden zusammengefasst:

Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS)

  • Die grundsätzliche Struktur der Stiftung soll erhalten bleiben. Künftig soll sie aber als gemeinsames, nicht gewinnorientiertes und flächendeckend tätiges Rücknahmesystem in Form eines „Auffangsystems“ agieren.
  • Vordringlichste Aufgabe soll es sein, die flächendeckende Sammlung sicherzustellen und die Sammelmengen zu steigern – über die jeweils geltende gesetzliche Sammelquote hinaus.
  • Gleichzeitig soll GRS dafür sorgen, den Endnutzer besser zu informieren.
  • Zudem soll sie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben durchführen: Thematisch sollen die Sicherheit bei Sammlung und Recycling sowie die Wirtschaftlichkeit und Ökologie von Sammel- und Recyclingtechnologien im Fokus stehen.
  • Zu guter Letzt soll das System eine Liste der genehmigten Rücknahmestellen pflegen.
  • Die Kosten für das „Auffangsystem“ sollen über einen entsprechenden Lastenausgleich die herstellereigenen Rücknahmesysteme tragen – berechnet anhand der gemeldeten in Verkehr gebrachten und Rücknahmemengen und abhängig vom chemischen System

Herstellereigene Rücknahmesysteme (hRS)

  • Hersteller sind künftig zur Errichtung, Betrieb oder der Beteiligung an eigenen Rücknahmesystemen verpflichtet.
  • Diese müssen sich bei einer zuständigen Behörde ihre Sammeltätigkeit genehmigen lassen. Nur genehmigte hRS können Rücknahmestellen aus der Liste ein Angebot unterbreiten und müssen die für mindestens ein Kalenderjahr bedienen.
  • Als zuständige Behörde schlägt das BMU die Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) vor. Hier sollen sich künftig auch die Hersteller registrieren. Des Weiteren sollen sie dort angeben, wie viel Batterien in Verkehr gebracht werden sollen, und das zuständige Rücknahmesystem benennen. Die bisherige Anzeigepflicht nach Batteriegesetz entfällt.
  • Ebenso sollen sich die Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien bei der EAR registrieren. Die bisherige Anzeige erfolgt beim Umweltbundesamt.
  • Außerdem sollen die Systembetreiber verpflichtet werden, eine Finanzierungsgarantie beim EAR zu stellen. Fällt ein hRS, zum Beispiel durch Insolvenz, aus dem Markt, soll so die weitere Behandlung von Altbatterien gesichert werden.

Wie ein Vertreter eines herstellereigenen Rücknahmesystems kommentiert, basiert das Eckpunktepapier in Grundzügen auf Vorschlägen der GRS. Diese bemühe sich bereits seit geraumer Zeit um eine Änderung des Batteriegesetzes. Hintergrund seien wohl die jüngsten wirtschaftlichen Verschiebungen zulasten der Stiftung, vermutet der Vertreter.

GRS hat bereits im vergangenen Jahr beschlossen, alle freiwilligen Rücknahmeleistungen einzustellen, die über den gesetzlichen Pflichtauftrag hinausgehen. Das betrifft vor allem Sammelstellen an Schulen, in Behörden und Gewerbebetrieben. Seit 1. April wurde zudem die Mindestübernahmemenge für alle anderen Sammelstellen erhöht. Als Grund hieß es in einem Schreiben von Ende Februar, dass „seit geraumer erhebliche strukturelle Defizite im Vollzug des Batteriegesetzes“ bestehen. Hierdurch hätten sich Wettbewerbsverzerrungen ergeben – zuungunsten der GRS.

Warum das Bundesumweltministerium nun eingreifen will, ist für den Industrievertreter unverständlich. „Aufgrund der geringen Marktgröße von maximal 30 Millionen Euro sowie des gut funktionierenden Systems lehnen wir die gemachten Vorschläge und die damit verbundene Überregulierung in dieser Form ab“, sagt er. Kommen die Änderungen wie derzeit geplant, fürchtet er einen eingeschränkten Wettbewerb im Markt und damit Kostensteigerungen für die Marktteilnehmer.

 

© 320°/bs | 08.05.2018

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