EU-Beschluss

Seit vergangener Woche steht fest: Verpackungen für Reinigungsmittel, die mit einem EU-Ökolabel ausgezeichnet werden, müssen vollständig recyclingfähig sein. Ein Schritt in die richtige Richtung, lobt der BDE.

Reinigungsmittel: Verpackungen müssen recyclingfähig sein


Seit Mittwoch vergangener Woche gelten neue Kriterien für Reinigungsmittel, die mit einem EU-Ökolabel gekennzeichnet werden. Die EU-Kommission habe die Kriterien im Amtsblatt der EU veröffentlicht, teilt der BDE mit. Die Beschlüsse betreffen Spül- und Waschmittel für die Anwendung in Haushalten und in der Industrie sowie Reinigungsmittel für harte Oberflächen.

„Der BDE begrüßt, dass Hersteller, die ihre Reinigungsmittel mit dem europäischen Umweltzeichen auszeichnen wollen, in Zukunft vollständig recyclingfähige Verpackungen einsetzen müssen“, erklärt BDE-Präsident Peter Kurth. „Auch weitere neue Anforderungen, wie beispielsweise ein Verzicht auf den Einsatz von Mikroplastik, sind ein Schritt in die richtige Richtung, da Mikroplastik durch die meisten Kläranlagen nicht herausgefiltert wird. Wem an Fortschritten im Bereich Recycling und der Vermeidung von Plastikabfall in den Meeren gelegen ist, der sollte beim Einkauf auf das EU-Ökolabel achten“, empfiehlt Kurth.

Laut BDE können Produzenten ihre Produkte mit dem EU-Ökolabel kennzeichnen, wenn diese bestimmte Kriterien einhalten. Für Reinigungsmittel gelten demnach gewisse Anforderungen an folgende Kriterien: Dosierung, Gefährlichkeit für Wasserorganismen, biologische Abbaubarkeit, nachhaltige Beschaffung von Palmöl, Verzicht oder Verringerung bestimmter Substanzen sowie Verpackung. Für Etiketten, Verschlüsse und die Barrierebeschichtung dürften bestimmte Materialien nicht mehr eingesetzt werden.

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