Offenlegung

Muss in NRW der Genehmigungsantrag im Internet veröffentlicht werden? Nein, sagen Teile der Industrie und die Opposition in NRW – es könnten Geschäftsgeheimnisse verraten werden. Das Umweltministerium hat dazu jetzt eine Entscheidung getroffen.

Remmel spricht Machtwort zur Internet-Veröffentlichung


Strebt ein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung an, werden die Unterlagen dazu auch weiterhin im Internet veröffentlicht. Das hat der Landesumweltminister Johannes Remmel jetzt klargestellt.

Vorangegangen waren Bedenken aus der Industrie und im Januar ein Antrag der CDU- und FDP-Fraktionen im Landtag, in dem gefordert wurde, dass diese Unterlagen nicht im Netz zugänglich gemacht werden. Die Politiker hatten unter anderem argumentiert, dass die Veröffentlichung der Unterlagen mit beispielsweise detaillierten Anlageplänen „höchst wirtschafts- und unternehmensfeindlich“, sei. Konkurrierende Unternehmen könnten so weltweit an streng gehütetes Firmen-Know-how gelangen.

Knackpunkt der Debatte ist ein Erlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums (MKULNV) vom 19. März 2015. Dieser bezieht sich auf die bundesweite Regelung des Paragrafen 27 a im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG9). Das Gesetz legt fest, dass in den Fällen, in denen die Antragsunterlagen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ohnehin öffentlich auszulegen sind, diese auch über das Internet zugänglich gemacht werden müssen. Mit dem Erlass vom März 2015 wiederum wurde festgelegt, dass diese allgemein geltende gesetzliche Regelung auch auf die öffentliche Auslegung von Unterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuwenden ist.

Werden nordrhein-westfälische Unternehmen benachteiligt?

Für Vertreter von CDU und FDP geht der Erlass weit über die vom Bundesgesetzgeber geforderten Veröffentlichungspflichten im Genehmigungsverfahren hinaus und benachteiligt nordrhein-westfälische Unternehmen einseitig und massiv. Sie fordern daher, den Erlass sofort zurückzunehmen. Der zuständige Minister Remmel lehnt das in einem Schreiben an die Landtagspräsidentin unmissverständlich ab.

Für Remmel ist der Erlass lediglich eine Klarstellung des deutschlandweit geltenden Rechts. „Der Erlass des MKULNV aus dem Jahr 2015 stellt lediglich klar, dass diese allgemein geltende gesetzliche Regelung auch auf die öffentliche Auslegung von Unterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuwenden ist“, so der Minister. Die Daten, die im Internet veröffentlicht werden, werden ohnehin öffentlich für einen Monat ausgelegt – auch aus dem Netz würden sie nach einem Monat wieder entfernt.

Remmel: Internet ist eine zeitgemäße Kommunikation

Der Umweltminister betont, dass es sich bei der Information über das Internet um eine zeitgemäße Kommunikation handle, mit der die Beteiligung der Öffentlichkeit qualitativ verbessert wird. Zusätzlichen werden sowohl für die Öffentlichkeit als auch für die Verwaltung Aufwand und Kosten verringert.

Auch dem Argument, dass Geschäftsgeheimnisse verraten werden, erteilt er eine Absage: „Der Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen muss nicht erst bei einer Veröffentlichung im Internet, sondern schon bei der Auslegung von Antragsunterlagen gewährleistet sein“, so Remmel. Durch das Bundesimmissionsschutzgesetz werde ohnehin sichergestellt, dass der Vorhabenträger eine entsprechende Kennzeichnung einschlägiger Unterlagen vornimmt. „Die Unterlagen mit Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen werden weder ausgelegt noch im Internet veröffentlicht“, betonte er.

Bei sicherheitsrelevanten Daten wird laut Remmel im Einzelfall die zuständige Sicherheitsbehörde hinzugezogen – auch um zu verhindern, dass die Anlagen Ziel terroristischer Anschläge werden.

Abschließend weißt Remmel darauf hin, dass es in den zwei Jahren, seit denen der Erlass gilt, lediglich bei einem Genehmigungsverfahren diesbezüglich Probleme gegeben habe. Außerdem sehe auch die aktuelle EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung vor, dass bei UVP-pflichtigen Vorhaben die Informationen für einen bestimmten Zeitraum elektronisch veröffentlicht werden müssen.

Trotz der klaren Absage betont der Politiker, dass man weiterhin im Dialog mit Vertreter der Wirtschaft, Verbände, Behörden und betroffenen Ressort bleibe, um die Bedenken in Bezug auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sicherheitsrelevante Informationen mit allen Beteiligten zu erörtern.

© 320°/ek | 29.03.2017

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