Ausschreibungsverfahren

Die Ausschreibung der Wiesbadener Restabfälle kann wie geplant zu Ende geführt werden: Die Vergabekammer des Landes Hessen hat die Rüge von Remondis abgewiesen. Die Vergabeentscheidung wird nun bald bekanntgegeben.

Restmüll-Ausschreibung Wiesbaden: Vergabekammer weist Rüge ab


Die 2. Vergabekammer des Landes Hessen hat am Freitag vergangener Woche die Rüge der Firma Remondis zum Ausschreibungsverfahren der Wiesbadener Restabfälle abgewiesen. Der Konzern hatte auf diesem Wege versucht, das Verfahren juristisch anzugreifen. Remondis kritisierte unter anderem, dass aufgrund der Ausschreibungskriterien ein Angebot außerhalb von Wiesbaden keine Chance gegen ein Angebot aus Wiesbaden habe.

Die Stadt Wiesbaden hatte vor einiger Zeit die Entsorgung von zunächst 50.000 Tonnen Restmüll ab 2019 ausgeschrieben. Ab 2024 steht die komplette Restmüllmenge von 70.000 Tonnen zur Entsorgung an. In der Ausschreibung hatte die Stadtverwaltung klargestellt, dass sie eine möglichst ortsnahe Lösung favorisiere. Dasjenige Entsorgungskonzept werde als vorteilhaft angesehen, das die geringsten CO2-Emissionen verursache, heißt es sinngemäß in den Ausschreibungsunterlagen.

Angeblich haben sich vier Unternehmen für den Zuschlag beworben. Dazu zählt auch die Entsorgungsfirma Knettenbrech + Gurdulic. Der Entsorger plant den Bau eines EBS-Kraftwerkes an seinem Hauptsitz unmittelbar neben der Wiesbadener Deponie Dyckerhoffbruch.

Frist von zwei Wochen

Durch die Rüge von Remondis hat sich die Vergabe nun um sechs Wochen verzögert. Doch jetzt könne der Auftrag vergeben werden, teilt die Stadt Wiesbaden mit. „Natürlich haben wir unsere Ausschreibung vorher vergaberechtlich prüfen lassen. Durch die heutige Entscheidung der Vergabekammer sehen wir uns darin bestätigt“, erklärten Joachim Wack und Markus Patsch, die beiden Geschäftsführer der MBA Wiesbaden GmbH, einer Tochtergesellschaft der städtischen Entsorgungsbetriebe ELW.

Öffentlich bekannt gemacht werden könne die Vergabe allerdings erst nach einer Frist von zwei Wochen. Dieser Zeitraum sei rechtlich vorgegeben, um alle unterlegenen Bieter zu informieren, betont die Stadt. Anschließend werde man zum gesamten Vergabeverfahren, zu dessen Ergebnis und den weiteren Schritten umgehend und umfassend informieren.

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