Freigabe durch Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt gibt grünes Licht: Die Rethmann-Gruppe darf die G.R.I.-Glasrecycling NV und die VSB Holding NV übernehmen. In Deutschland betreiben die beiden Unternehmen eine Glasaufbereitungsanlage in Dormagen.

Rethmann-Gruppe darf G.R.I.-Glasrecycling übernehmen


Das Bundeskartellamt hat die Übernahme der beiden belgischen Unternehmen G.R.I.-Glasrecycling NV und VSB Holding NV durch die Rethmann-Gruppe freigegeben. Beide erworbene Unternehmen sind auch in Deutschland in der Aufbereitung von Altglas tätig. Sie betreiben insbesondere eine Glasaufbereitungsanlage in Dormagen in Nordrhein-Westfalen. Die Rethmann-Gruppe erwirbt die Unternehmen von der belgischen Familie Vanswartenbrouck.

Mit der Übernahme wird sich die Rethmann-Gruppe noch breiter aufstellen. Die zum Rethmann-Konzern gehörende Rhenus-Gruppe verfügt bereits über die größten Glasaufbereitungskapazitäten in Deutschland. Zur Rhenus-Gruppe gehören fünf eigene und drei von Gemeinschaftsunternehmen betriebene Aufbereitungsanlagen.

„In der betroffenen Region kommen die Unternehmen zusammen auf sehr hohe Marktanteile. Sie haben einen großen Vorsprung vor den wenigen mittelständischen Wettbewerbern“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Trotzdem war der Zusammenschluss letztlich freizugeben, da es sich bei dem Marktgebiet um einen sogenannten Bagatellmarkt handelte.“

Hohe Marktanteile, aber Bagatellmarkt

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts sind die Glasarten Hohlglas und Flachglas getrennt zu betrachten. Bei Hohlglas handelt es sich um Flaschen und andere Behälter, bei Flachglas um Glasscheiben. Das Bundeskartellamt hat insbesondere den Bereich der Aufbereitung von Hohlglas-Rohscherben intensiv untersucht.

Dabei zeigte sich, dass der räumlich relevante Markt um die Anlage in Dormagen vor allem Teile von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie grenznahe Gebiete in Belgien und den Niederlanden umfasst, von wo in beträchtlichem Umfang Rohscherben zur Aufbereitung nach Deutschland importiert werden. Auf diesem Markt erreichen die Zusammenschlussbeteiligten Marktanteile, die weit über der gesetzlichen Schwelle von 40 Prozent liegen, ab der eine marktbeherrschende Stellung vermutet wird.

Laut Kartellamt zeigen die Ermittlungen aber auch, dass auf dem inländischen Teil des Marktes im letzten Kalenderjahr weniger als 15 Millionen Euro umgesetzt wurden, sodass es sich um einen sogenannten Bagatellmarkt handelt und keine Untersagung wegen wettbewerblicher Probleme auf diesem Markt ausgesprochen werden konnte.

Auch auf den übrigen betroffenen Märkten lagen die Untersagungsvoraussetzungen im Ergebnis nicht vor, erklärt das Kartellamt. Das gelte ebenfalls für die Vermarktung von aufbereiteten Hohlglasscherben an Glasproduzenten, die das aufbereitete Material als Rohstoff einsetzen. In diesem Bereich sei insbesondere zu berücksichtigen gewesen, dass es mit dem Unternehmen Der Grüne Punkt einen starken Wettbewerber gibt. Der Grüne Punkt sei in diesem Bereich der größte Anbieter in Deutschland.

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