Altschiffe

Die EU will ein umweltfreundliches Recycling durchsetzen, und das am liebsten sofort. Die dazugehörige neue Direktive ist jedoch nicht unumstritten.

Rote Karte für skandalöse Abwrackmethoden


Neun von zehn Schiffen, die unter der Flagge eines EU-Landes fahren, werden außerhalb der EU verschrottet. Meistens in südasiatischen Ländern wie Bangladesch, Indien und Pakistan, meistens unter desolaten Umständen. Denn Umwelt- und Arbeitsschutzgesetze finden hier nur wenig Beachtung. Dem will das Europäische Parlament nicht länger tatenlos zusehen, und hat daher dem Vorschlag der EU-Kommission für ein umweltfreundliches Recycling von Schiffen zugestimmt.

Laut der Verordnung zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altschiffen dürfen Schiffe, die unter EU-Flaggen fahren, nicht länger an den Stränden der dritten Welt abgewrackt werden. Das Recycling muss in Anlagen stattfinden, die durch die EU genehmigt wurden. Zurzeit erfolgt die Verschrottung meistens nach der sogenannten Beaching-Methode. Dabei fährt der Kapitän sein Schiff so dicht an den Abwrackplatz am Strand, dass es aufläuft. Danach wird es mit relativ einfachen Geräten, teilweise mit bloßen Händen von Arbeitern zerlegt. Nicht nur, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter auf dem Spiel stehen, giftige Rückstände bleiben oft auf dem Strand liegen – mit gravierenden Folgen für die Umwelt.

Die EU-Verordnung baut auf dem Übereinkommen von Hongkong über das sichere und umweltverträgliche Recycling von Schiffen auf, das die Internationale Schifffahrtsorganisation IMO im Mai 2009 angenommen hat. Warten, bis das Hongkonger Übereinkommen in Kraft tritt, will die EU nicht mehr. Denn es tritt erst in Kraft, wenn eine größere Zahl von Staaten es ratifiziert hat. Damit rechnet branchenintern vor 2020 niemand. Diese sieben Jahre wollen Kommission und Parlament nicht ungenutzt verstreichen lassen. Allerdings wird nicht wesentlich weniger Zeit vergehen, bis die neue EU-Verordnung schließlich EU-weit in vollem Umfang gültig ist. Im Dezember wurde die EU-Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Verordnung veröffentlicht. Ende Dezember ist sie in Kraft getreten. In vollem Umfang gültig werden wird sie wohl zwischen 2015 und 2019.

Unter anderem wird in der neuen EU-Direktive vorgeschrieben, dass alle Schiffe, die europäische Häfen anlaufen, über eine Gefahrstoffliste verfügen müssen. Dadurch bekommen die Recycler Gewissheit, an welcher Stelle welche Schadstoffe verbaut sind. Heute wissen die Recycler, die ein Schiff zum Abwracken kaufen, meist nicht, was alles auf sie zukommt. Auch für Abwrackunternehmen gelten strengere Regeln. Sie müssen speziellen Anforderungen entsprechen, zertifiziert sein und regelmäßig geprüft werden.

Im Rahmen der neuen Direktive erstellt die Kommission darüber hinaus derzeit eine Liste mit Anlagen, in denen Schiffe entsorgt werden, ohne die Gesundheit der Arbeiter zu gefährden oder die Umwelt zu belasten. Diese Liste mit zugelassenen außereuropäischen Anlagen stößt bei den europäischen Recyclern nicht auf Gegenliebe. Bereits im November vergangenen Jahres haben diese in Zusammenarbeit mit der NGO Shipbreaking Platform ein entsprechendes Statement mit ihren Befürchtungen verfasst. Unter anderem befürchten sie, gegenüber den Abwrackwerften in Südasien noch weiter ins Hintertreffen zu geraten als bisher schon. Ihr Argument: Sie, die den geforderten Recyclingstandards entsprechen, könnten nicht mit den wesentlich preiswerteren Anlagen in Indien, Pakistan, Bangladesch oder auch China konkurrieren.

Eine derartige Liste würde zudem dem Export von Altschiffen in Schwellen- und Entwicklungsländern Vorschub leisten – daher fordern die Recycler, dass europäische Schiffe auch in Europa verschrottet werden müssten. Auch bei Juristen stößt diese Liste auf großen Widerstand. Ihrer Ansicht nach würde damit dem durch das Basler Abkommen verbotenen Export von gefährlichen Abfällen – unter die Altschiffe gerechnet werden müssen – in Nicht-OECD-Länder Tür und Tor geöffnet.

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