Klage vor Gericht

Im Dezember vergangenen Jahres hatte das Umweltbundesamt einen neuen Leitfaden herausgegeben. Darin werden unter anderem neue Vorgaben für die Berechnung der Sammelziele für die Altbatterien-Rücknahmesysteme gemacht. Ein Gericht hat diese Vorgaben nun einkassiert. Sie seien rechtswidrig.

CCR setzt sich gegen UBA-Leitfaden durch


Wie die CCR Logistics Systems AG mitteilt, hat das Verwaltungsgericht Halle die neuen Vorgaben des Leitfadens des Umweltbundesamts für rechtswidrig erachtet. Denn diese stünden nicht in Einklang mit anwendbarem Recht, insbesondere dem Batteriegesetz. „Das Gericht hat deshalb entschieden, dass CCR REBAT nicht an den Leitfaden gebunden ist“, erklärt CCR.

Das Umweltbundesamt hatte die neuen Vorgaben im Dezember 2017 in einem neuen Leitfaden erlassen. Die neuen Vorgaben bezogen sich unter anderem auf die Berechnung der Sammelziele für die Altbatterien-Rücknahmesysteme. Laut CCR hätte die Umsetzung der neuen Vorgaben ab 2019 dazu geführt, dass für viele Batteriehersteller ein Wechsel in ein anderes Rücknahmesystem praktisch kaum noch möglich gewesen wäre.

CCR klagte daher vor dem Verwaltungsgericht Halle – und bekam Recht. „Die erfolgreich aufgebaute Wettbewerbsdynamik im Markt für die Rücknahme von Altbatterien in Deutschland bleibt damit erhalten“, zeigt sich CCR zufrieden.

CCR betreibt unter der Marke CCR REBAT das größte herstellereigene Rücknahmesystem für Gerätealtbatterien in Deutschland. Im Jahr 2017 hatte das Rücknahmesystem eine Sammelquote von über 50 Prozent erreicht und damit die höchste Quote aller Rücknahmesysteme in Deutschland erzielt. CCR REBAT hat nach eigenen Angaben über 400 Kunden.


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© 320° | 03.09.2018

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