Markt in Deutschland

Die Sammlung von Elektroaltgeräten in Deutschland tritt auf der Stelle. Noch erscheint es fraglich, wie das Sammelziel von 65 Prozent ab 2019 erreicht werden soll. Ein viel diskutierter Vorschlag ist die Einführung einer Pfandpflicht, doch das Bundesumweltministerium setzt auf andere Instrumente.

Sammlung von Elektroaltgeräten: Zahlen, Fakten und Aussichten


13Deutschland kommt mit der Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) nur schleppend voran. Für 2016 weist das Umweltbundesamt eine Sammelquote von 44,95 Prozent aus – knapp unter der Zielvorgabe von 45 Prozent. Seither fragen sich manche Branchenvertreter, wie Deutschland die ab 2019 geltende Sammelquote von 65 Prozent je erreichen soll.

Zu den Zweiflern zählen auch Vertreter der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es sei „höchst fraglich, ob Deutschland die ab 2019 geltende Sammelquote von 65 Prozent erreichen wird“, schreiben sie in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung. Die Grünen fordern darin Auskunft über die bislang erreichten Sammelerfolge und die geplanten Maßnahmen, um die Sammlung von Elektroaltgeräten zu verbessern. Inzwischen liegt auch die Antwort des Bundesumweltministeriums vor – und demnach zeigt sich folgendes Bild:

  • Im Jahr 2016 wurden rund 1,957 Millionen Tonnen EAG in Verkehr gebracht. Gegenüber 2006 (annähernd 1,837 Tonnen) ist das eine Steigerung von 6,6 Prozent.
  • 2016 lag die Sammelquote von EAG bei 8,63 Kilogramm pro Einwohner und Jahr (kg/E*a). Zehn Jahre zuvor, im Jahr 2006, lag die Quote bei 8,7 kg/E*a.
  • Mit der 2016 erreichten Sammelquote belegt Deutschland im Vergleich mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten nur den 10. Platz.
  • An den kommunalen Sammelstellen wurden 2016 insgesamt 579.967 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Im Jahr 2015 waren es 536.928 Tonnen.
  • Über den Handel wurden im Jahr 2016 insgesamt 90.365 Tonnen zurückgenommen. Für 2017 deuten noch nicht abschließende Zahlen auf eine Menge rund 101.147 Tonnen hin. Die Rücknahmepflicht für den Handel gilt seit dem 24. Juli 2016. Im Jahr 2015 belief sich die damals noch freiwillige Rücknahme auf 48.523 Tonnen.

In vielen Fällen gibt es auch Verstöße gegen die Registrierungspflicht. Das Umweltbundesamt bearbeitet seit 2006 jährlich rund 500 Verstöße, die zur Anzeige gebracht wurden. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich auf 550 erhöht. Eine Aufschlüsselung zwischen dem stationären Handel und dem Online-Handel erfolgt dabei nicht.

Maßnahmen für höhere Sammelmengen

Um die Sammlung von EAG anzukurbeln, setzt das Bundesumweltministerium (BMU) in erster Linie auf eine gute und umfassende Information der Verbraucher. In diesem Zusammenhang seien unterschiedliche Maßnahmen geplant, wie es in der Antwort heißt:

  • Ein einheitliches Sammelstellenlogo: Den Vorschlag hierfür haben die beiden Stiftungen für die Rücknahme von Elektroaltgeräten und Batterien, ear und GRS, gemacht. Die über 200.000 Sammelstellen im Handel und den Kommunen für EAG beziehungsweise Batterien sollen es noch in diesem Jahr verwenden. „Gut sichtbare und verständliche Informationen sind die Voraussetzung dafür, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Rücknahme gebrauchter Batterien und alter Geräte auch nutzen“, betont Florian Pronold, Parlamentarischer Staatssekretär im BMU.
  • Öffentlichkeitskampagnen: Erörtert werden auch Öffentlichkeitskampagnen über unterschiedliche Kommunikationskanäle.
  • Branchendialog: Das BMU will im November mit allen relevanten Akteuren in einen Dialog treten. Gemeinsam sollen Handlungsoptionen zur Steigerung der Sammelmenge erarbeitet werden.
  • Bessere Getrenntsammlung: Das BMU lässt derzeit ein Forschungsvorhaben durchführen, das untersucht, wie hoch der Anteil von Elektroaltgeräten ist, die über den Hausmüll entsorgt werden. Für 2019 ist ferner ein weiteres Forschungsvorhaben geplant. Damit wird das Ziel verfolgt, die Quantität der Sammlung zu verbessern.

Neues Sammelstellenlogo | Quelle: ear

Das BMU ist darüber hinaus verpflichtet, die Wirksamkeit des ElektroG zu evaluieren. Dazu hat das BMU ein Forschungsvorhaben durch das Umweltbundesamt (UBA) initiiert. Das UBA wird dabei untersuchen, wie effizient die Vertreiberrücknahme ist, und im Zuge dessen unter anderem Zahlen zu den betroffenen Vertreibern, zu Rücknahmestellen und Rücknahmemengen erheben.

Darüber hinaus soll das Forschungsvorhaben auch die Vollzugserfahrungen der Bundesländer berücksichtigen. Basierend auf den Ergebnissen will das BMU bewerten, ob und welche Maßnahmen zur Stärkung der Vertreiberrücknahme es ergreifen will.

Klare Absage an Pfandpflicht

Eine klare Absage erteilt das BMU dem Vorschlag, eine Pfandpflicht für kleine Elektro- und Elektronikgeräte einzuführen. Diesen Vorschlag hatten unter anderem der Rat für nachhaltige Entwicklung und die Deutsche Umwelthilfe gemacht. Sie sind der Meinung, dass ein Pfand die Sammelquote von EAG merklich steigern könnte.

Das BMU hat jedoch Einwände. „Um ein Pfand-System europarechtskonform und zugleich bürgerfreundlich zu gestalten, müsste sichergestellt sein, dass die Rückgabe nicht nur dort möglich sei, wo das Elektrogerät ursprünglich erworben wurde“, argumentiert das Ministerium. Dies wiederum würde den Aufbau eines Pfand-Clearing-Systems erfordern, das die interne Verrechnung der einzelnen Pfandbeträge sicherstellt. Die Folge sei ein erheblicher bürokratischer Aufwand, den letztendlich die Verbraucher in Form von erhöhten Preisen für Elektrogeräte bezahlen müssten.

Weitere Probleme sieht die Bundesregierung bei der Bemessung der Pfandhöhe sowie bei der Durchsetzung eines Pfands auch für Fernabsatzverkäufer. Ein Pfand allein für in Deutschland ansässige Händler würde zu Wettbewerbsverzerrungen zulasten dieser Händler führen. Die Regierung stuft die Einführung einer Pfandpflicht nicht zuletzt mit Blick auf die „derzeit etablierte, gute und den Verbrauchern bekannte Sammelinfrastruktur“ als unverhältnismäßig ein.

 

© 320° | 13.11.2018

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