Elektroschrott

Seit 26. Juli 2016 müssen viele Händler ausgediente Elektrogeräte zurücknehmen. Doch die Bilanz fällt mager aus. Die Rücknahme verläuft noch immer schleppend – auch weil Kunden wenig von dem Angebot wissen.

Schleppende Rücknahme von Elektro-Altgeräten


Die Rücknahmepflicht für Elektro- und Elektronikschrott im Handel gilt seit 26. Juli 2016. Seitdem müssen Verkäufer von Elektrogeräten mit einem Verkaufsraum ab 400 Quadratmetern kaputte und alte Geräte bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge zurücknehmen. Auch Onlinehändler ab einer bestimmten Größe müssen die Geräte annehmen. Doch das Ergebnis der Rücknahmepflicht ist bislang ernüchternd, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) herausgefunden hat.

Die dpa hat sich bei der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Branchenverbänden und einer Verbraucherzentrale umgehört, wie die Rücknahme funktioniert. Die Antworten zeigen, dass die Rücknahme noch immer schleppend verläuft. Demnach herrscht auch ein Jahr nach Inkrafttreten der Rücknahmepflicht noch immer Nachhol- und Aufklärungsbedarf.

Bundesverband Onlinehandel: Branche kommt der Pflicht nach

Einer der fleißigsten Wächter der Einhaltung der Rücknahmepflicht ist die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Regelmäßig prangert der Verband Verstöße gegen das Gesetz an, testet die Rücknahmebereitschaft und zieht vor Gericht. So hat die DUH Anfang des Jahres beispielsweise Ikea verklagt und zahlreiche Geschäften öffentlich kritisiert, die die Geräte nicht oder kaum zurücknehmen. Besonders in der Kritik sind dabei auch Discounter, die zwar in Wochenangeboten Elektroartikel verkaufen, aber von der Rücknahmepflicht ausgenommen sind.

Auch wenn der DUH-Kreislaufwirtschaftsexperte Thomas Fischer im Gespräch mit der dpa einräumte, dass die Rücknahme mittlerweile etwas besser funktioniere, gebe es weiterhin große Probleme. Von Verbraucherfreundlichkeit könne keine Rede sein, erklärte Fischer. Bereits Ende Mai kündigte die DUH an, dass derzeit wieder Tester des Verbands unterwegs seien, die Ergebnisse sollen in den kommenden Wochen veröffentlicht werden.

Der Bundesverband Onlinehandel hingegen glaubt, dass die Händler sich an die Gesetze halten würden. Sie hätten allerdings teilweise Mehrkosten von mehreren Hundert Euro pro Monat. Bei einzelnen Beschwerden würde der Verband die Händler auf ihre Pflicht aufmerksam machen. Vollständige Zahlen gebe es nicht.

Bislang nur wenige Verbraucherbeschwerden

Auch der Bundesverband Technik des Einzelhandels (BVT) kann nach Angaben der dpa wenig zu konkreten Beschwerden sagen, da ihm keine Zahlen vorliegen. Laut BVT wüssten nur wenige Kunden von dem Rücknahmeangebot. Manche Händler hätten extra Rücknahmeschalter eingerichtet, die aber kaum genützt würden.

Bei der Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen sind bislang laut dpa nur wenige Beschwerden über einzelne Händler eingegangen. Grund sei aber weniger die funktionierende Rücknahme, sondern dass nur wenige Verbraucher von dem Angebot wüssten. Die wenigen Beschwerden hätten vor allem Online-Anbieter betroffen.

Die DUH wünscht sich nun ein härteres Durchgreifen. Da seit 1. Juli Verstöße gegen die Rücknahmepflicht auch mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden können, fordert der Umweltverband die Bundesländer auf, von dieser Möglichkeit nun auch Gebrauch zu machen.


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