Mindestrecyclat-Quote

Bundesumweltministerin Svenja Schulze schließt eine gesetzliche Regelung für eine Mindesteinsatzquote für Recyclate nicht aus. Doch zunächst setzt sie auf den Dialog – mit dem Ziel, dass der Einsatz von Recyclaten gesteigert wird.

Schulze setzt zunächst auf Dialog


Bundesumweltministerin Svenja Schulze zeigt sich offen für die gesetzliche Vorgabe einer Mindestrecyclat-Quote für Kunststoffverpackungen. Sie sei bereit, darüber zu diskutieren, sagte sie am Donnerstag bei der Fachkonferenz „Recyclingfähigkeit und Sekundärrohstoffeinsatz bei Verpackungen“ in Berlin. Doch zunächst wolle sie den Dialog mit den Marktteilnehmern führen.

Der Dialog habe das Ziel, den Einsatz von Recyclaten in der Industrie und in Handel zu steigern, bekräftigte Schulze. Dabei sollte auch die Nachfrage von Recyclaten im öffentlichen Beschaffungswesen angekurbelt werden. Die Ministerin sagte, sie gehe davon aus, dass die Menge an recycelten Kunststoffverpackungen sich aufgrund des neuen Verpackungsgesetzes verdoppeln werde. Das sei durchaus eine Herausforderung, räumte sie ein.

Schulze betonte, dass Kunststoffe Wertstoffe seien, die vielfach ökologische Vorteile hätten und oft unverzichtbar seien. Andererseits werde Kunststoff immer mehr zum Synonym für eine Überdrussgesellschaft. Der Trend gehe zu immer mehr Verpackungen und Einwegkunststoffen. „Und ich bin überzeugt, dass wir den Trend stoppen müssen.“

 

© 320° | 06.12.2018

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