Abfallgebühren in NRW

Der Bund der Steuerzahler NRW hat seinen alljährlichen Gebührenvergleich vorgestellt. Auch in diesem Jahr unterscheiden sich die Gebühren für die Abfallbeseitigung erheblich. Zum Teil beträgt die Differenz mehrere Hundert Euro.

Steuerzahlerbund stellt neuen Gebührenvergleich vor


Die Entgelte für die Abfallentsorgung variieren in Nordrhein-Westfalen nach wie vor sehr stark. Das wird in der neuen Gebührentabelle des Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen deutlich. Zudem ergibt sich beim Vergleich der Abfallgebühren mit dem Vorjahr kein einheitliches Bild: Es gibt Kommunen, bei denen die Kosten gesunken sind, in anderen Kommunen dagegen blieben die Gebühren konstant oder sind gestiegen.

Laut des Gebührenvergleichs zahlt ein Vier-Personen-Musterhaushalt für die Entsorgung einer 120-Liter-Restmüll-Tonne und einer 120-Liter-Biotonne bei 14-tägiger Leerung im Schnitt 265 Euro pro Jahr. Am günstigsten ist die Entsorgung in der Kommune Dahlem im Kreis Euskirchen mit 132 Euro. Mehr als viermal so viel müssen die Münsteraner Haushalte berappen. Mit 564 Euro ist Münster die teuerste Kommune bei den Müllgebühren.

Eine wöchentliche Leerung leisten sich nur noch neun Städte in NRW: Bottrop, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Mülheim und Wuppertal. Im Landesdurchschnitt kostet die wöchentliche Leerung einer 120-Liter-Tonne rund 347 Euro. Die höchsten Abfallgebühren werden hier in Düsseldorf fällig: Fast 473 Euro muss ein Vier-Personen-Haushalt auf den Tisch legen. In Gelsenkirchen (219 Euro) ist es nur halb so teuer.

„Verbrennungsentgelte bleiben geheime Kommandosache“

Für die teilweise großen Unterschiede bei den Abfallgebühren gibt es eine Reihe von Faktoren. Dazu zählt der BdSt NRW unter anderem Erlöse aus der Altpapierverwertung, der Wertstofftonne und Alttextilienverwertung sowie die Kalkulation der Kosten der Biotonne oder die Entsorgungskosten für „wilden Müll“. Aber auch der Abfuhrrhythmus der Abfalltonnen oder die Interkommunale Zusammenarbeit in Form von Zweckverbänden drehen mit an der Gebührenschraube.

Der vielleicht entscheidende Faktor für die Höhe der Abfallgebühren in NRW aber ist das Verbrennungsentgelt, also der Preis, den die kreisfreien Städte beziehungsweise die Kreise an die Verbrennungsanlagen zahlen müssen. „Doch die Verbrennungsentgelte sind und bleiben geheime Kommandosache“, beklagt der BdSt NRW. Eine Offenlegung der konkreten Entgelte werde dem Steuerzahlerbund mit dem Hinweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verweigert. Im Februar dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster den Antrag des Steuerzahlerbundes auf Auskunftsanspruch gegenüber Behörden auf Nennung der Verbrennungsentgelte abgelehnt.

Bei denjenigen kreisfreien Städte und Kreisen, die sehr wohl Zahlen genannt haben, gehen die Verbrennungsentgelte der MVA weit auseinander. Das geringste Entgelt zahlt laut BdSt wie auch im vergangenen Jahr Mülheim an der Ruhr, und zwar etwas mehr als 64 Euro pro Tonne. Allerdings gibt es hier laut Bericht eine Mindestanlieferungsmenge von 40.000 Tonnen im Jahr. Münster dagegen ist einsamer Spitzenreiter. Für die Restentsorgung des Hausmülls muss die Stadt 230 Euro je Tonne zahlen. Hierin sind aber auch Rekultivierungskosten von Deponiekörpern enthalten.

Einen detaillierten Überblick über den Vergleich der Abfall- und Abwassergebühren geben folgende Tabellen:

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