Altpapierentsorgung

Der bayerische Landkreis Neuburg-Schrobenhausen will dem privaten Entsorger Gigler die Altpapiersammlung verbieten. Dieser wehrt sich gegen die Untersagung. Nun entscheidet das Gericht.

Streit um Altpapiertonne beschäftigt Verwaltungsgericht München


Wie in vielen Teilen Deutschlands gibt es auch im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen Streit um die Altpapierentsorgung. In dem bayerischen Entsorgungsgebiet stehen sich der Landkreis selbst und der private Entsorger Gigler gegenüber. Und das schon seit mehreren Jahren.

Der private Entsorger mit drei Standorten in Bayern hatte im Jahr 2007 damit begonnen, die ersten Tonnen aufzustellen. Bereits damals versuchte der Landkreis die private Sammlung zu verbieten, scheiterte aber in zweiter Instanz vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2012 ergriff der Landkreis erneut die Chance und untersagte Gigler die gewerbliche Sammlung. Gigler wiederum wehrte sich gerichtlich gegen das Verbot.

Der Landkreis sprach daraufhin einen Sofortvollzug zum 31. August 2013 aus. Gigler reichte auch dagegen Klage ein. Im Juli 2013 entschied das bayerische Verwaltungsgericht in München zunächst, dass der Sofortvollzug ausgesetzt wird und der private Entsorger weiter sammeln darf. Dieses Urteil soll so lange gelten, bis in der Hauptsache – der eigentlichen Untersagung – eine Entscheidung gefällt ist. Diese will das Verwaltungsgericht in München nun im Oktober treffen.

Der Landkreis argumentiert, dass eine kommunale Sammlung den Bürgern zugutekommen würde, da die Erlöse stabile oder gar niedrigere Müllgebühren bedeuteten. Dafür müsse der Landkreis aber Zugriff auf die gesamte Altpapiermenge haben. Sollte der Landkreis Recht bekommen und die Sammlung in kommunale Hände gelegt werden, wird die Entsorgung EU-weit an einen externen Dienstleister ausgeschrieben.

Gigler könnte also auch im Fall einer Niederlage eventuell noch zum Zug kommen. Im Unternehmen selbst hält man sich auf Anfrage bedeckt. „Um keine Animositäten aufzubauen, möchten wir uns derzeit zu dieser Angelegenheit nicht äußern“, heißt es aus der Geschäftsführung.

Auch der Landkreis gibt sich abwartend und verweist auf den Gerichtstermin. Das Urteil soll am 16. Oktober gesprochen werden.

© 320°/ek | 23.09.2014

Mehr zum Thema
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
Erstes deutsches Unternehmen für Schiffsrecycling
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
Die ersten Schokoriegel in Papierverpackung
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
Circular Economy: München hat die meisten Start-ups
Voestalpine will Buderus Edelstahl verkaufen
Wertstofftonne: Karlsruher hadern mit privatem Entsorger
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung
Leipa legt Produktionslinie für grafische Papiere still