Entsorgung von Gasentladungslampen

Seit dem Glühlampenausstieg leuchten in den privaten Haushalten immer mehr Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren. Doch wie ist es um die Entsorgung dieser quecksilberhaltigen Gasentladungslampen bestellt? Und welche Defizite gibt es? Eine Studie ist diesen Fragen nachgegangen.

Studie legt große Datenlücken offen


Die Entsorgung von Altlampen liegt seit 2005 weitgehend in der Verantwortung der Hersteller. Für die Erfassung der Altlampen aus den privaten Haushalten sind primär die öffentlich-rechtlichen Entsorger verantwortlich. Zusätzlich haben verschiedene Hersteller freiwillige Rücknahmesysteme aufgebaut. Das bestehende System der Erfassung, Behandlung und Verwertung der Altlampen läuft relativ rund, sollte man meinen. Doch an einigen Stellen gibt es beträchtliche Defizite.

Das fängt bereits bei der Datengrundlage zu Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen, sprich Gasentladungslampen an. Bislang „gibt es noch keine Datengrundlage, die eine methodisch und datenbezogen unzweifelhafte oder konsensbasierte Bestimmung des Abfallpotenzials ermöglicht“, schreiben die Autoren der UBA-Studie „Maßnahmen zur Optimierung der Entsorgung von quecksilberhaltigen Gasentladungslampen und anderen Lampenarten“.

Wesentliche Datenschwächen seien, dass Daten zu den in Verkehr gebrachten Lampenmengen nur lückenhaft zur Verfügung stehen und statistisch abgesicherte Informationen über die Verweildauer der Lampen bei den Endverbrauchern in Form von Verteilungskurven je Herkunftsbereich für Deutschland fehlen. Zudem weichen die vorliegenden Daten von Eurostat und der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register extrem voneinander ab. Die Gründe dafür könnten nicht nachweisbar belegt werden, heißt es in der Studie des Umweltbundesamts.

Dringender Klärungsbedarf bei Datenerhebung

Somit ergibt sich für die Altlampenmenge im Jahr 2011 eine Spannbreite von 22.917 bis 97.440 Tonnen. Es ist offensichtlich, dass hier dringender Klärungsbedarf besteht. Die Verfasser der Studie sehen hier auch Potenzial für eine Minimierung von administrativen Aufwendungen durch die Synchronisierung der Meldemengen.

Beim Monitoring gibt es ebenfalls wesentliche Lücken. So würden beispielsweise keine Informationen darüber vorliegen, welche Mengen an Gasentladungslampen tatsächlich aus dem Bereich der privaten Endverbraucher gesammelt werden. Um die in Deutschland tätigen Sammelsysteme zu erfassen, schlagen die Autoren eine zentrale Registrierung aller Sammelsysteme für Altlampen vor.

Absatzverteilung am Beleuchtungsmarkt in Deutschland nach Technologie im Jahresvergleich 2009 und 2012 Auch bei der Erfassung der Altlampen aus privaten Haushalten könnte es besser laufen als bisher. Hier fällt das Stichwort „Einfachheit“. In der WEEE-Richtlinie wird dem Kriterium der Einfachheit für die Abgabemöglichkeit durch den Endverbraucher besondere Bedeutung beigemessen. Allerdings wird der derzeitige Stand der Abgabemöglichkeiten für die Endverbraucher, vor allem im Bereich private Nutzer und Kleingewerbe, in der Studie als unzureichend bewertet.

Handel soll zur Rücknahme von Altlampen verpflichtet werden

Ausgediente LED- und Energiesparlampen können bislang an etwa 2.500 kommunalen Sammelstellen kostenlos zurückgegeben werden. Darüber hinaus können die Altlampen nach Angaben von Lightcycle an über 6.000 Sammelstellen in Drogerie-, Bau- und Supermärkten sowie im Fachhandel des Elektrohandwerks entsorgt werden. Zum Vergleich: Die Anzahl der Abgabemöglichkeiten für Altbatterien liegt bei über 140.000.

Zwar nehmen immerhin 28 Prozent der Verbraucher für die Entsorgung ihrer Altlampen eine der Sammelboxen in Handelsgeschäften in Anspruch, wie eine Emnid-Umfrage ergeben hat. Im Jahr 2012 waren es erst 17 Prozent. Die Top-Abgabestelle für ausgediente LED- und Energiesparlampen bleibe aber der kommunale Entsorgungshof. Diesen würden 47 Prozent der befragten Personen mit ihrer Altlampe ansteuern.

Dass bei der Emnid-Umfrage der überwiegende Teil der Befragten den kommunalen Wertstoffhof als Abgabemöglichkeit für Altlampen genannt hat, führen die Autoren der Studie darauf zurück, dass beim Recyclinghof das Kriterium „Einfachheit“ besonders gut erfüllt ist. Die notwendige Einfachheit des Systems beim Handel würde erreicht, wenn die einfache Regel umgesetzt würde, dass der Endverbraucher bei jedem Händler Altlampen abgeben kann, bei dem er Neulampen kauft. Die UBA-Studie empfiehlt daher, eine rechtliche Verpflichtung in das ElektroG beziehungsweise in damit verbundene Regelwerke aufzunehmen, nach der der Handel zur Rücknahme von quecksilberhaltigen Lampen verpflichtet wird.

Sammlung im öffentlichen Raum wenig empfehlenswert

Diese generelle Pflicht könnte durch eine „Kioskregel“ ergänzt werden, nach der sehr kleine Geschäfte gegebenenfalls angepasste Anforderungen erfüllen müssen. Auch der Internethandel sollte zur Rücknahme verpflichtet werden. Als zweite Option für den Internethandel wäre eine Entsorgungsgebühr denkbar. Die Höhe der Gebühr kann sich laut Studie an den Gesamtentsorgungskosten des Systems von Lightcycle plus der Handling-Kosten beim Nicht-Versandhandel orientieren.

statistic_id260523_globaler-beleuchtungsmarkt---prognose-zur-umsatzverteilung-nach-technologie-bis-2020Die Sammlung von Gasentladungslampen im öffentlichen Raum halten die Autoren dagegen nicht für empfehlenswert. Zum einen wäre der Leerungsrhythmus dieser Behälter sehr lang, und es müssten besondere Vorkehrungen getroffen werden, um Bruch beim Umladen auf das Sammelfahrzeug zu verhindern. Zum anderen schätzen sie das Risiko von Beschädigungen durch unsachgemäßen Einwurf und/oder durch mutwillige Beschädigung als relativ groß ein.

Möglichkeiten zur Minderung des Glasbruchs beim Transport

Das bestehende Behältersystem zur Sammlung der Gasentladungslampen schneidet in der Studie gut ab. Dieses halten die Autoren für geeignet, um das Bruchrisiko zu minimieren. Allerdings sollte die Praxis, für Leuchtstoffröhren separate angepasste Behälter aufzustellen, ausgeweitet werden. Dort, wo Sammelbehälter mit einer Fallhöhe von über 45 Zentimetern eingesetzt werden, sollten konstruktive Maßnahmen für die Bruchminimierung erfolgen. Falls dies nicht realisiert werden könne, sollten solche Sammelbehälter verboten werden.

Auch am Transport und den dabei genutzten Behältern wie Rungenpalette, Leuchtstoffröhren-Behälter und Gitterbox hat die Studie wenig auszusetzen. Der Transportvorgang könne noch effektiver gestaltet werden, indem die Abholfrist verlängert und die Behältergestellung flexibilisiert würde.

Möglichkeiten zur Minderung des Glasbruchs beim Transport sehen die Autoren eher bei der flächendeckenden fachmännischen Behälterbefüllung an den Übergabe- und Sammelstellen als beim eigentlichen Transportvorgang. Denn der Transport werde in der Regel mit speziell dafür ausgelegten Fahrzeugen durchgeführt und von Personal, das ausschließlich mit dieser Aufgabe befasst sei. Werden die Gasentladungslampen bei der Sammlung nicht fachgerecht in die Sammelbehälter eingestapelt/eingelegt, könne das durch das Transportpersonal im Nachhinein kaum korrigiert werden.

Weitergehende Entfrachtung der Mischglasfraktion nötig

An der anschließenden Vorbehandlung der Gasendladungslampen bei den Recyclern hat die UBA-Studie ebenfalls wenig auszusetzen. Diese entspreche dem Stand der Technik. In Deutschland werden demzufolge von vier Betreibern Verfahren zur Vorbehandlung von quecksilberhaltigen Lampen durchgeführt: Alba (Baving), das jedoch nach eigener Aussage keine quecksilberhaltigen Lampen aus dem Inland beziehe, Dela, eds-r und die Lampen-Recycling Gesellschaft (Larec).

Bezüglich der Frage der Verwertung von Mischglasfraktionen merken die Autoren allerdings an, dass Unsicherheiten bestehen, ob die geforderten Maximalgehalte für Quecksilber eingehalten werden. Dort, wo diese Werte nicht eingehalten werden, sei zu erwarten, dass die Recyclingquoten des ElektroG von 80 Prozent für die Lampensonderformen – hauptsächlich Kompaktleuchtstofflampen – nicht eingehalten werden.

Für die Verwertungsquoten ist allerdings die Mischrechnung aus Stab- und Sonderformen relevant. Beim derzeitigen Mengenverhältnis von Stab- zu Sonderformen und aufgrund der Tatsache, dass die Quecksilbergehalte im Glas der Stabformen unterhalb des Grenzwertes liegen, werde die Quote in der Regel erreicht. Die UBA-Studie empfiehlt dennoch, die weitergehende Entfrachtung der Mischglasfraktion als Behandlungsanforderung in zukünftigen Anforderungen an die Qualität der Entsorgungskette aufzunehmen.

Auch die Separation der Leuchtstoffe sollte als Teil der Prozesskette zur Behandlung von Gasentladungslampen vorgeschrieben werden. Denn die Separation von Leuchtstoffen zur Rückgewinnung wirtschaftsstrategischer Stoffe sei sinnvoll. Das bislang einzige Unternehmen in Europa, das die Rückgewinnung von Leuchtstoffen in industriellem Maßstab betreibt, ist Rhodia. Das französische Spezialchemie-Unternehmen gewinnt Yttrium, Lanthan, Cer, Europium, Gadolinium und Terbium aus dem Phosphor-Puder von Energiesparlampen zurück. Diese chemischen Elemente werden in Form einer Lanthan Verbindung, Yttriumoxid und anderen Substanzen wieder für die Produktion neuer Energiesparlampen verfügbar gemacht.

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