Verwertung von Klärschlamm

Aufgrund schärferer Grenzwerte dürfen Klärschlämme in Deutschland nicht mehr ohne Weiteres in Landwirtschaft oder Landschaftsbau eingesetzt werden. Betreiber von Kläranlagen und Klärschlammverwerter müssen umdenken. Was das für den Markt bedeutet, zeigt eine aktuelle Studie.

Studie prognostiziert Ausbau der Verbrennungs-Kapazitäten


Das Bundesumweltministerium überarbeitet derzeit die Klärschlammverordnung (AbfKlärV). Ziel der Novelle ist es, mindestens 50 Prozent des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors abzutrennen. Geht es nach den Vorstellungen des BMUB, dann könnte der Referentenentwurf im Juli im Bundeskabinett behandelt werden. Geplant ist, die neue Klärschlammverordnung noch in diesem Jahr zu verabschieden.

Sollte es tatsächlich so weit kommen, dürfte sich die Verwertung der rund 1,8 Millionen Tonnen Klärschlämme, die jährlich in den deutschen Kommunen anfallen, verändern. Insbesondere die Mono- und Mitverbrennung dürfte in den kommenden Jahren an Bedeutung gewinnen, wie eine aktuelle Studie des Marktforschungsinstituts Trendresearch zeigt. Eine Entwicklung, die sich schon in den letzten zehn Jahren abgezeichnet hat. Inzwischen werden über den Verbrennungsweg über 60 Prozent des Klärschlamms verwertet, so die Verfasser der Trendresearch-Studie „Zukunft der Klärschlammverwertung – Entwicklung in Deutschland bis 2030“.

UnbenanntEtwa 510.000 Tonnen Klärschlamm gingen 2014 in Monoverbrennungsanlagen. Darüber hinaus wurden etwa 575.000 Tonnen in Kohlekraftwerken, Zementwerken und Müllverbrennungsanlagen mitverbrannt. Im Vergleich dazu wurden im Landschaftsbau laut Studie nur noch rund zehn Prozent Klärschlämme verwertet. Um etwa einen Drittel abgenommen habe darüber hinaus die Menge der landwirtschaftlich verwerteten Klärschlämme. Den Grund sehen die Studienautoren in den verschärften Grenzwerte der Düngemittelverordnung für Blei, Cadmium, Nickel und Quecksilber.

Phosphorrückgewinnung wird Pflicht

Die thermische Verwertung dürfte in Zukunft die bodenbezogene fast gänzlich ablösen. Wie das erreicht werden soll, skizzieren die Autoren in vier Szenarien. Dafür haben sie Datenbanken ausgewertet sowie Interviews mit 73 Marktteilnehmern geführt. Zwei Punkte sollen dabei in unterschiedlicher Ausprägung zum Tragen kommen: Es sind nur noch abbaubare Polymere als Dünger erlaubt. Und die Phosphorrückgewinnung wird langfristig zur Pflicht.

Unabhängig vom Szenario führt das laut Studie im Ergebnis dazu, dass in den kommenden Jahren zunächst die Mitverbrennung ausgeweitet wird. Ab circa 2020 kämen dann neue Monoverbrennungskapazitäten hinzu.

Warum dieser Weg so attraktiv ist, erklären die Autoren der Studie so: Phosphor liege nach der Monoverbrennung relativ konzentriert in den Aschen vor und könne einfach recycelt werden. Zudem könne dadurch ein anständiger Heizwert von bis zu 17.000 Kilojoule je Kilogramm getrocknetem Klärschlamm erzielt werden. Allerdings geben die Autoren auch zu bedenken, dass ein Recycling aus Aschen bislang noch nicht wirtschaftlich ist.

Das Bundesumweltministerium favorisiert indes keinen bestimmten Weg, wie Phosphor zurückgewonnen werden soll. Im aktuellen Referentenentwurf zur Novellierung der Klärschlammverordnung heißt es sinngemäß: Der Klärschlammerzeuger solle entscheiden, ob die Nährstoffrückgewinnung bereits aus dem Abwasserstrom, aus dem phosphorreichen Klärschlamm oder aus der Asche nach einer Klärschlammmonoverbrennung erfolgt. Ausgenommen seien Anlagen, die das Abwasser von Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern behandeln. In diesem Fall soll Betreibern auch zukünftig die bodenbezogene Klärschlammverwertung ermöglicht werden.

Mehr zum Thema
Wird die Energie- und Antriebswende ausgebremst?
Alternative Papiersorten: Wie gut sind die Top Ten wirklich?
Mehr Fernwärme aus Abfällen: Neue Technologie in MVA Borsigstraße
Rohstoffimporte: „Höchste Zeit für einen Kurswechsel“
Gute Nachfrage lässt Altpapierpreise steigen
Deutsche Industrie weiter im Plus