Beschluss des Petitionsausschusses

Alles richtig gemacht: Die Ansiedlung einer Recyclingfirma in Mannheim verstößt nicht gegen die Vorschriften. Der Landtag wies die Petition zurück. Noch offene Fragen soll der Probebetrieb beantworten.

Stuttgarter Landtag wendet Petition gegen Recyclingfirma ab


Der Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg hat eine Petition gegen die Ansiedlung einer Recycling-Firma in Mannheim zurückgewiesen. Wie die Vorsitzende des Gremiums, die Grünen-Abgeordnete Beate Böhlen, erklärte, wandte sich der Petent gegen die Errichtung und den Betrieb einer Aufbereitungsanlage für künstliche Mineralfasern. Er habe unter anderem geltend gemacht, das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren würde ohne Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt, es sei eine hohe Lärmbelastung und viel Verkehr zu erwarten und das baurechtliche Gebot zur Trennung von Gewerbebetrieben und Wohnnutzungen werde missachtet. Außerdem seien schädliche Umwelteinwirkungen sowie gesundheitliche Gefahren durch Faserflug und Feinstaubemissionen zu befürchten.

„Der Petitionsausschuss hat sich mit den Einwänden des Petenten befasst und Regierungsvertreter hierzu angehört“, berichtete Böhlen. Dabei sei deutlich geworden, dass eine ausführliche planungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung stattgefunden habe, die vorläufig zugunsten des Anlagenbetreibers ausgefallen sei.

Letztlich hänge die Zulässigkeit des Betriebs von der Frage ab, ob es sich bei den Stoffen, die die Anlage verlassen, um gefährlichen Abfall handelt. Dies solle ein derzeit laufender Probebetrieb klären. Anschließend werde die zuständige Behörde auf Grundlage der Testergebnisse entscheiden, so Böhlen.

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