Transport von Elektroaltgeräten

Wie müssen Elektroaltgeräte und Batterien erfasst und transportiert werden, um den ADR-Vorschriften zu genügen? Das war Thema eines Runden Tisches unter Moderation des bvse in Bonn. Eine Task-Force soll nun Vorschläge erarbeiten, wie die neuen Anforderungen in die Prozesse der Altgeräteerfassung integriert werden können.

Task-Force zur Umsetzung der ADR-Vorschriften


Zum „Runden Tisch ADR/ElektroG“ hatten sich vergangene Woche Vertreter der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft mit Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Hersteller, des Handels, der Stiftung EAR und der Stiftung GRS Batterien getroffen. Beteiligt waren nach Angaben des bvse auch Bundes- und Landesministerien, das Umweltbundesamt sowie die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM). Der Erfahrungsaustausch drehte sich um die Altgeräteerfassung und darum, welche Geräte betroffen sind und wie ein ADR-konformer Transport durchgeführt werden kann.

Dabei hat das BAM klargestellt, dass ein Transport der betroffenen Geräte in loser Schüttung (z. B. in Containern ohne weitere Packhilfsmittel) durch die ADR-Vorschriften nicht abgedeckt ist. Daraus ergebe sich in der Konsequenz, dass Geräte mit Lithiumbatterien und Lithiumzellen von anderen Altgeräten zu separieren sind, erklärt der bvse. Diese Geräte müssten in geeigneten Behältern, wie beispielsweise Gitterboxen, gesammelt und gestapelt werden. Nur wenn sie durch die Gitterbox oder einen anderen ADR-konformen Behälter geschützt seien, dürften sie im Container mittransportiert werden.

Gleichzeitig wurde laut bvse deutlich gemacht, dass Geräte mit Lithiumbatterien nicht verdichtet oder umgeschüttet werden dürfen, da dies zur Beschädigung der enthaltenen Batterien führen kann. Im Gesetzentwurf des neuen ElektroGs ist darüber hinaus vorgesehen, dass Lithiumbatterien bei der Erfassung vom Gerät zu entfernen sind, wenn sie nicht vom Gerät umschlossen sind. Verantwortlich für die rechtskonforme Sammlung und Bereitstellung der Behältnisse sind die Sammel- und Übergabestellen. Den rechtskonformen Transport muss der Transporteur sicherstellen.

Wie der bvse betont, besteht die Herausforderung nun darin, einerseits die Erfassung und Bereitstellung der betroffenen Geräte an den Sammel- und Übergabestellen sowie den anschließenden Transport ADR-konform zu gewährleisten und dies andererseits in die funktionierenden Prozesse der Altgeräteerfassung zu integrieren. Die Teilnehmer des Runden Tische haben deshalb die Gründung einer „Task Force“ beschlossen. Sie soll sich mit dieser Problemstellung beschäftigen und konkrete Umsetzungsvorschläge erarbeiten.

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