Vollzug des KrWG

Die Kritik am neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz reißt nicht ab. Nun wird das Bundesumweltministerium seinen Bericht für den Bundestag verfassen. Das Fazit steht schon fest, erklärte Helge Wendenburg auf dem bvse-Schrottforum in Frankfurt.

„Teilweise grottenschlecht“


Für Claudia Küster waren es harte Monate. Sie fühlte sich vorgeführt und ungerecht behandelt. Die Stimmungsmache sei fürchterlich gewesen, erzählt sie. Der Schrotthandel sei regelrecht kriminalisiert worden.

„Die Kommunen haben plötzlich Interesse an Dingen gezeigt, die sie die letzten 100 Jahre nicht interessiert haben“, berichtet sie auf der bvse-Veranstaltung. Bewährte Strukturen seien auf diese Weise per Gesetz ausgehebelt worden. „Wer sich dagegen nicht rechtlich wehren kann, hat verloren.“

bvse

Küsters Bilanz zum neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz ist ernüchternd. Ihre Familie betreibt einen Schrott- und Metallgroßhandel in Remscheid. Die Eingangsmengen sind um 30 bis 70 Prozent zurückgegangen, die Qualitäten leiden durch Vermischung und Verpressung. In den Ausschreibungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger würden inzwischen schon Mischmetallpreise gefordert, schildert sie.

Berichte wie die von Küster gab es in den vergangenen Monaten etliche. In circa 260 Fällen beziehungsweise rund 10 Prozent aller angezeigten Sammlungen hätten die Kommunen entschieden, die Sammlung in die Händel kommunaler Unternehmen zu geben, erklärt Helge Wendenburg auf dem bvse-Schrottforum. In vielen Fällen hätten die Kommunen bei der Auslegung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes über das Ziel hinausgeschossen, kritisiert der BMU-Abteilungsleiter. Doch das würden die Gerichte nun korrigieren.

Wendenburg setzt vor allem auf die jüngste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg. Und darauf, dass nun endgültig klar wird, wie die Anzeigenpflicht zu verstehen ist. Die Richter hatten Mitte September geurteilt, dass das Landratsamt Böblingen die gewerbliche Altkleidersammlung nicht generell verbieten darf. Die Auslegung des VGH Baden-Württemberg sei die richtige Auslegung, betont Wendenburg. Das sei die überwiegende Auffassung von Bund und Ländern. Die Privaten sollten sich wehren und vor Gericht klagen, wenn Kommunen über das Ziel hinausgeschossen sind. „Die Legislative macht Gesetze, die Verwaltung wendet sie an und wenn das falsch gemacht wird, dann kann man dagegen vor Gericht angehen.“

Den Vorwurf, das Gesetz sei schlampig gemacht, weist der BMU-Vertreter zurück. Das Gesetz sei gut, nur der Vollzug sei eben schlecht. Für den Vollzug seien die Länder zuständig, nicht das BMU. Über die einzelnen Formulierungen in den Paragraphen 17 und 18 habe man im Vorfeld ausführlich diskutiert, betont er, an diesen gebe es nichts auszusetzen. „Der Bund kann nichts dafür, wenn die Auslegung teilweise grottenschlecht ist.“

Deshalb gebe es auch keinen Bedarf, das Gesetz zu korrigieren. „Wir arbeiten nicht an einer Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wir sehen auch keinen Bedarf“, stellt Wendenburg in Frankfurt klar.

Das wird auch der Tenor sein, der sich in der Stellungnahme des BMU gegenüber dem Bundestag wiederfinden wird. „Wir haben mit allen Verbänden gesprochen und werden in den nächsten Wochen den Bericht an den Bundestag fertigstellen“, sagt Wendenburg. „Da wird drinstehen, dass wir keine Verwerfungen in der Recyclingwirtschaft erkennen. Die einzelnen Fälle sind nicht signifikant für alle Bundesländer.“

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