Gewerbeabfallverordnung

Als „stumpfes Schwert“ bezeichnet Claus-André Radde, Referent im Bundesumweltministerium (BMUB), die derzeitige Gewerbeabfallverordnung. Dass sie novelliert werden muss, ist klar. Wann und wie, stellte der Referent auf der IFAT vor.

Trennpflicht für Abfallerzeuger


Der BMUB-Vertreter ging mit der derzeitigen Verordnung aus dem Jahr 2003 hart ins Gericht. Der einzig messbare Erfolg sei, dass eine Pflichtrestmülltonne für Gewerbetreibende eingeführt wurde. „Ansonsten gibt es zu viele Ausnahmeregelungen und vor allem nur eine dreistufige Abfallhierarchie“, sagte Radde.

Die Zahlen zum Status quo der Verwertung von Gewerbeabfällen bestätigen das: Von fast 6 Millionen Tonnen jährlich werden nur knapp 400.000 Tonnen stofflich recycelt. Mit der geplanten Novellierung werde die Verordnung zwar nicht „vom Kopf auf die Füße gestellt, aber sie soll stringenter sein, die Schlupflöcher verkleinern und die Behörden als Vollzugsorgan stärken“, sagte Radde.

Zuallererst soll in der neuen Verordnung die fünfstufige Abfallhierarchie umgesetzt werden, aber darüber hinaus sind auch weitere Neuerungen geplant:

  • Die Wertstoffe sollen schon beim Erzeuger getrennt erfasst werden;
  • auch im Gewerbe soll eine Biotonne eingeführt werden;
  • die Möglichkeiten der gemischten Erfassung sollen eingeschränkt werden;
  • der Vollzugsaufwand soll gleich bleiben;
  • und die Restmülltonne soll beibehalten werden.

Außerdem werde für die Novelle geprüft, ob eine Vorbehandlungspflicht für die gemischt erfassten gewerblichen Siedlungsabfälle eingeführt wird. Weitere Punkte auf dem Prüfstand sind:

  • die Einführung möglicher Mindeststandards für die Sortieranlagen;
  • eine Sortier- und Recyclingquote bei der Vorbehandlung;
  • die Nachweispflichten für Betreiber von Sortieranlagen gegenüber den Überwachungsbehörden sollen stringenter gefasst werden;
  • und eine neue Getrennthaltungspflicht auch für Bau- und Abbruchabfälle. Bisher müssen nämlich nur die Bauabfälle getrennt erfasst werden, die auch separat anfallen.

Besonders in Bereich Pflichtquoten sei das BMUB noch „am Anfang der Überlegungen“ betonte Radde. Derzeit werde an einem internen Diskussionspapier gearbeitet. Anschließend folgt ein Austausch mit Ländervertretern und Vertretern der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft. Für die öffentliche Diskussion soll der 1. Arbeitsentwurf dann im zweiten Halbjahr 2014 veröffentlicht werden.

Andreas Bruckschen, Geschäftsführer bei dem privaten Entsorgerverband BDE, lobte vor allem die angedachte Trennpflicht beim Abfallerzeuger. „Solange es Überkapazitäten bei der Verbrennung gibt, brauchen wir Regeln zur Trennung“, sagte Bruckschen. „Und da fordern wir, zuerst beim Abfallerzeuger anzusetzen.“ Es müsse für den Erzeuger wirtschaftlich nachteilig und unattraktiv sein, Abfälle gemischt zu sammeln, wenn eine Trennung möglich und zumutbar wäre. Diese Pflicht sollte auch auf Holz- und Bioabfälle ausgeweitet werden.

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