Neues Mautgesetz

Die Bundesregierung lehnt die geforderte Maut-Befreiung für Lkw der Abfallwirtschaft ab. Der Kommunalverband VKU hält die Begründung für nicht schlüssig – und kündigt weitere Aktionen an.

Trotz Absage – VKU macht weiter für Maut-Befreiung mobil


Die Bundesregierung lehnt die vom Bundesrat vorgeschlagene Befreiung der Abfallwirtschaft von der Lkw-Maut ab. Das geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung hervor, mit der die Regierung auf den Vorschlag des Bundesrates reagiert. Der Bundesrat hatte sich dafür eingesetzt, „Müllfahrzeuge im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge“ von der geplanten Lkw-Maut im Zuge der Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) zu befreien.

Die Bundesregierung begründet ihre ablehnende Haltung mit Verweis auf das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG). Vor diesem Hintergrund sei eine Unterscheidung zwischen „Fahrzeugen im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung“, wie vom Bundesrat vorgeschlagen, und anderen Fahrzeugen von gewerblichen Unternehmen der Abfallbeseitigung und -entsorgung kritisch zu bewerten.

Hinzu komme, dass diese Differenzierung bei den Mautkontrollen problematisch wäre. Bei Kontrollen durch automatische Kontrollbrücken und -säulen wäre nicht immer von außen erkennbar, ob es sich um ein Müllfahrzeug im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge handelt oder nicht. Bei den mobilen Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) müsste gegebenenfalls das Müllfahrzeug für die Kontrolle angehalten werden.


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Der VKU hält diese Argumentation für nicht überzeugend. Denn der Bundesrat habe die Bundesregierung um Prüfung gebeten, inwieweit Fahrzeuge, die im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt werden, von der LKW-Maut befreit werden können. Demnach komme es nicht darauf, wem der Lkw gehört, sondern nur darauf, ob das Fahrzeug im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge zur Sicherstellung der Abfallbeseitigung und -entsorgung genutzt wird.

Wie der VKU unterstreicht, habe der Bundesrat die Mautbefreiung ausdrücklich für die gesamte kommunale und private Abfallwirtschaft vorgeschlagen. „Dies steht nicht im Einklang mit der von der Bundesregierung befürchteten Unterscheidung zwischen kommunalen Fahrzeugen und anderen Fahrzeugen von gewerblichen Unternehmen der Abfallbeseitigung und –entsorgung“, so der Kommunalverband.

bvse warnt vor „Kommunalisierungswelle“

Der VKU will sich daher weiter dafür einsetzen, dass Lkw der Abfallwirtschaft doch noch von der Maut-Pflicht ausgenommen werden. Unterstützung dürfte er dabei vom privaten Entsorgerverband bvse bekommen. „Nachdem wir bereits den Bundesverkehrs- und den Wirtschaftsminister in dieser Sache angeschrieben haben, werden wir nun auch weiter bei den Parlamentsvertretern für diese Lösung werben“, kündigt bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock an.

Der bvse warnt jedoch vor einer einseitigen Lösung. Keinesfalls dürfe es zu einer Mautbefreiung nur für kommunale Fahrzeuge kommen, so der Verband. Das würde zu einer gravierenden Benachteiligung gegenüber den kommunalen Entsorgungsunternehmen führen, die in einer weiteren Kommunalisierungswelle münden könnte.

Das Gesetzgebungsverfahren geht nun im Bundestag weiter.

 

© 320° | 27.08.2018

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