Verpackungsregister

kostenpflichtig
Noch immer wird ein Viertel der in Verkehr gebrachten Verpackungen nicht von der Zentralen Stelle Verpackungsregister erfasst. Das Umweltbundesamt schlägt deshalb eine Prüfpflicht für Betreiber von Online-Plattformen vor.

UBA will Online-Marktplätze besser kontrollieren


Das Umweltbundesamt (UBA) schlägt vor, Betreiber von Online-Markplätzen zu verpflichten, die Einhaltung des Verpackungsgesetzes auf ihren Plattformen sicherzustellen. „Auch digitale Marktplätze können mehr für den Umweltschutz tun. Wir empfehlen daher, dass alle Onlineplattformen künftig vor dem Verkauf von Waren prüfen, ob sich die Verkäuferinnen und Verkäufer an die Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister gehalten haben. Dies sollte gesetzlich festgeschrieben werden

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