Positionspapier zu neuem Kreislaufwirtschaftspaket

Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat sich auf ein Positionspapier für das neue Kreislaufwirtschaftspaket verständigt. Darin fordert er, die Ressourceneffizienz bis 2030 um 30 Prozent zu steigern. Für die Mitgliedstaaten sollen individuelle Ziele festgelegt werden. Vorgesehen ist auch die Einführung einer Abgabe auf Deponierung und Verbrennung.

Umweltausschuss fordert Abgabe auf Deponierung und Abfallverbrennung


Nachdem die EU-Kommission Ende Februar das Kreislaufwirtschaftspaket endgültig zurückgezogen hat, hat sich der Umweltausschuss des EU-Parlaments für die neue Abstimmung im EU-Parlament bereits positioniert. Ende März hat er ein Positionspapier verabschiedet, über das das Parlament im Juni abstimmen soll. Die zentralen Inhalte im Überblick:

Verbesserte Ressourceneffizienz:

Der Umweltausschuss will die Ressourceneffizienz in der EU deutlich verbessern. Bis zum Jahr 2030 soll die Ressourceneffizienz EU-weit um 30 Prozent steigen, die einzelnen Länder sollen dabei individuelle Ziele festlegen können. Um das zu erreichen, sollen unter anderem das Wirtschaftswachstum und der Verbrauch natürlicher Ressourcen strikt entkoppelt werden. Bis zum Jahr 2050 soll dann jede Ressourcennutzung nachhaltig sein. Dabei fordert der Ausschuss, dass die Abfallhierarchie gelten soll und der Kreislauf für nicht-erneuerbare Ressourcen geschlossen wird. Erneuerbare Ressourcen müssen dem Papier zufolge so oft wie möglich wieder genutzt werden, giftige Substanzen sollen komplett vermieden werden.

Um die Ressourceneffizienz auch messbar zu machen, sollen bis zum Jahr 2019 mehrere Indikatoren festgelegt werden. Diese sollen dann den gesamten Produktlebenszyklus abbilden.

Auf dem Weg zu Zero-Waste:

Nach den Vorstellungen des Umweltausschusses sollen in der EU künftig verpflichtend 70 Prozent aller Siedlungsabfälle recycelt werden. Die Quote soll anhand des Outputs der Recyclingbetriebe gemessen werden. Um dies festzulegen, soll die EU-Kommission bis Ende dieses Jahres die gesamte Abfallgesetzgebung überprüfen. Dabei sollen auch weitere Punkte beachtet werden: die mögliche Ausweitung der Produktverantwortung, die Einführung der verursacherbezogenen Abfallgebührenerhebung („Pay-as-you-throw-Prinzip“), die Bevorzugung von separaten Sammelsystemen sowie ein einheitliches Quoten-Berechnungssystem für alle Staaten.

Darüber hinaus soll ab 2025 auch ein Deponierungsverbot für recycelbare und biologisch-abbaubare Abfälle gelten. Das vollständige Deponierungsverbot soll im Jahr 2030 in Kraft treten. Vorgesehen ist auch die Einführung einer Abgabe auf die Deponierung und Abfallverbrennung. Weitere Angaben zu dieser Abgabe macht der Umweltausschuss allerdings nicht.

Ecodesign der Produkte:

Bis zum Jahr 2016 soll die EU-Kommission außerdem dafür sorgen, dass die Ecodesign-Richtlinie überarbeitet wird. Dabei fordert der Ausschuss, dass in der Richtlinie künftig alle wichtigen Produkte vorkommen und bestimmte ressourcenrelevante Vorgaben zur Pflicht werden. Diese sollen in einer Art Produkt-Pass festgelegt werden. Ferner soll besonders großen Wert auf die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit der Produkte gelegt werden – dies soll durch Drittparteien regelmäßig überwacht werden. Zusätzlich sollen die Mindestgarantien für Verbrauchsgüter verlängert werden.

„Grüne Gebäude“ und andere Maßnahmen:

Für den Gebäudesektor sollen die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft vollständig umgesetzt werden. Das beinhaltet unter anderem Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und Energieeffizienz. Der Umweltausschuss fordert darüber hinaus die Anwendung von Standards nach dem Konzept der „besten verfügbaren Technik“ (BVT). Ein Gebäudepass soll ferner den gesamten Gebäudelebenszyklus abbilden.

Eine weitere Forderung des Umweltausschusses zielt darauf ab, bei der öffentlichen Beschaffung „grüne“ Produkte und Dienstleistungen stets vorzuziehen. Auch für Lebensmittel sollen bis 2016 Nachhaltigkeitskonzepte entwickelt werden. Eine öffentliche Plattform zur Ressourceneffizienz, in der auch immer wieder neueste wissenschaftliche Erkenntnisse veröffentlicht werden, soll es Herstellern und Verbrauchern erleichtern, im Sinne der Nachhaltigkeit zu handeln.

© 320°/ek | 08.04.2015

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